der gräfl Lamberg'schen Güter- Direction herabgelangte Schreiben welches lautet. „N. 276. Löbliche Gemeinde- Vorstehung! In der Sache der Benützung des Schiffweges oberhalb Steyr zum Schiffzuge ist bekanntlich die Entschei- dung der hohen kk Statthalte- rei in dem Sinne erfolgt daß das von der löblichen Gemeinde-Vorstehung und einigen anderen Par- theien angefochtene Recht des Fideikommißgutes Steyr und des Schiffmeisters Herrn Franz Kronberger zu dieser Benützung erkannt wurde. Allerdings ist die- se Entscheidung dermalen noch nicht rechtskräftig nach- dem dagegen der Rekurs an das hohe Ackerbau-Mi- nisterium offen steht, al- lein die evidenteste Klar- heit des von uns beanspruch- ten Rechtes die schiffbare Enns zur Schiffart benützen zu können, läßt uns nicht zweifeln, daß die Entschei- dung der hohen kk Statthal- terei in Falle eines Re- kurses bestättigt werden
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2