noch als Leinpfad bestanden laut des Protokolles vom Juli 1868 über die Begehung der Kronprinz Rudolf-Bahn haben die Vertreter der Innerberger - Hauptgewerkschaft die Bedingung gestellt, daß der Treppelweg durch den Bahnbau nicht beeinträchtigt und insbesondere am linken Ufer unter den ersten Joche der benachbarten Eisenbahnbrücke auf der bei kleinen Wasser heraustretenden Schotterbank ein Hufschlag angelegt werde, wurde demgemäß der Bahnbau bewilligt und laut des Protokolles vom 28. September 1869, auch ausgeführt befunden. Auch wird ohne Widerspruch von irgend einer Seite bezeugt, daß dieser Leinpfad bis zum Jahre 1872 als solcher benützt wurde. Der Umstand daß der Weg seit d. J. 1872 nicht mehr als Leinpfad in Verwendung kam konnte an dessen rechtlichem Bestande als Leinpfad und an der im § 8 alinea 2 des Reichs - und Landesgesetzes ausgesprochene Verpflichtung der Uferbesitzer nichts ändern und insbesonders konnte die Verpachtung der an den
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