noch als Leinpfad bestanden laut des Protokolles vom Juli 1868 über die Begehung der Kron- prinz Rudolf-Bahn haben die Vertreter der Innerberger - Hauptgewerkschaft die Bedin- gung gestellt, daß der Treppel- weg durch den Bahnbau nicht beeinträchtigt und insbeson- dere am linken Ufer unter den ersten Joche der benachbar- ten Eisenbahnbrücke auf der bei kleinen Wasser heraustre- tenden Schotterbank ein Huf- schlag angelegt werde, wurde demgemäß der Bahnbau bewil- ligt und laut des Protokolles vom 28. September 1869, auch ausgeführt befunden. Auch wird ohne Widerspruch von irgend einer Seite bezeugt, daß dieser Leinpfad bis zum Jahre 1872 als solcher benützt wurde. Der Umstand daß der Weg seit d. J. 1872 nicht mehr als Lein- pfad in Verwendung kam konnte an dessen rechtlichem Bestande als Leinpfad und an der im § 8 alinea 2 des Reichs - und Landesgesetzes ausgespro- chene Verpflichtung der Uferbesitzer nichts ändern und insbesonders konnte die Verpachtung der an den
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