Ratsprotokoll vom 28. Mai 1880

kk. Bezirkshauptmannschaft Steyr zu erlegen. Endlich werden die genannten Unternehmer, welche die Einleitung des Verfahrens angesucht haben gemäß § 98 des L. G. vom 28. Mai 1870. verhalten die Kosten der commsionellen Erhebungen, wovon die Partikularbeträge des kk Statthalterei- Concipisten Dr Pittner auf 6 f 86 und des kk Oberingenieurs Hronek auf 5 f und die Entlohnung des Sachverständigen Huber auf 2 f adjustirt wurden, zu vergüten. Der kk Oberförster Schasching ist zur Vorlage einer vorschriftmässig ausgefertigten Partikulirung aufzufordern, während die Schreibkraft für die Amtshandlung am Amtssitze der kk Bezirkshauptmannschaft aus deren Pauschale zu entlohnen ist.“ Referent frägt, ob er auch die Gründe dieser Entscheidung zur Verlesung bringen solle was begehrt wird und wonach er in der Verlesung fortfährt. „Gründe: Die Competenz der politischen Behörden zur Entscheidung des vorliegenden

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