Ratsprotokoll vom 12. Mai 1880

gefaßt, daß ihm etwas genom- men worden wäre. Die ganze Angelegenheit sei nicht der Mühe wert, soviel darüber zu sprechen um berufe nur auf einer un- richtigen Anschauung von Seite Hollerers; er glaube, wenn Hol- lerer sich näher informire, er se- hen werde, daß nur in der Par- zellen Bezeichnung ein Irrthum sei. G.R. Wenhart erklärt, er halte Hollerer für den rechtmässigen Eigenthümer der Grundparzelle, er werde als solcher in der Kata- stral Mappe bezeichnet und er- scheine im Grundbogen als Besitzer der Grundparzelle 600; er glaube, daß die Gemeinde dieses Recht nicht antasten solle. Für Hollerer habe dieses Recht einen Wert nur ge- gen dem, daß ein freier öffentli- cher Zugang zur Lacke sei. Der Vorsitzende ersucht um den diesfälligen Grundbogen und er- gibt sich nach Einsicht desselben, daß die Parzelle 800 kleiner Garten zur

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