sem Hause das Servitut sei, daß er die Nachbarn durch seinen Gar- ten gehen lassen müsse, wenn die- ser Weg ein städt. Weg wäre, so glaube er, dürfte es nicht notwen- dig sein, daß es heiße, daß er die Leute ungehindert zu gehen las- sen habe, wenn sie das Wasser ho- len; dadurch könne man anneh- men, daß er doch Eigenthümer des betreffenden Weges sein müsse, dann müsse er nachweisen, daß er die Steuern gezalt habe. Es ha- be zwischen ihm und seinem Nach- bar Scherb ein Übereinkommen gegeben und durch die neue Grund- buchsanlegung soll ihm dieser Platz zugewiesen worden sein. Der Vorsitzende bemerkt, daß derselbe nach der früheren Map- pe öffentlicher Weg gewesen sei. Die ganze Sache beruhe auf einem Irrthum in der Parzellenbe- zeichnung. Es habe eine Parzelle gegeben die in seinem Garten gelegen sei. Diese sei aufgelassen worden, wie viele andere Par- zellen und habe Hollerer es so auf-
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