Ratsprotokoll vom 12. Mai 1880

sem Hause das Servitut sei, daß er die Nachbarn durch seinen Garten gehen lassen müsse, wenn dieser Weg ein städt. Weg wäre, so glaube er, dürfte es nicht notwendig sein, daß es heiße, daß er die Leute ungehindert zu gehen lassen habe, wenn sie das Wasser holen; dadurch könne man annehmen, daß er doch Eigenthümer des betreffenden Weges sein müsse, dann müsse er nachweisen, daß er die Steuern gezalt habe. Es habe zwischen ihm und seinem Nachbar Scherb ein Übereinkommen gegeben und durch die neue Grundbuchsanlegung soll ihm dieser Platz zugewiesen worden sein. Der Vorsitzende bemerkt, daß derselbe nach der früheren Mappe öffentlicher Weg gewesen sei. Die ganze Sache beruhe auf einem Irrthum in der Parzellenbezeichnung. Es habe eine Parzelle gegeben die in seinem Garten gelegen sei. Diese sei aufgelassen worden, wie viele andere Parzellen und habe Hollerer es so auf-

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