treffend. Wollöbliches kk. Kreisgericht! Die Katastralparzelle Nro 600 der Steuergemeinde Steyr hat seit jeher zu meiner Realität Nro 498 alt, Nro 89 neu in Aichet gehört und wurde auch von den Besitzern dieser Realität seit jeher und bis in die jüngste Zeit beseßen und besteuert. Diese Parzelle bildet den Zugang und die Zufahrt zu meiner Realität Nro 89 in Aichet von und zu der Landstraße Steyr Leonstein. Auf diese Parzelle hat Niemand anderer als die Besitzer meiner Realität, Besitzesakte ausgeübt, nur haben einige Nachbaren von mir den Zugang zu meinen Brunnen daselbst. Nun habe ich erfahren, daß die Parzelle Nro 600 der Steuergemeinde Steyr als öffentliches Gut aus meinem Besitzbogen ausgeschieden werden soll, wogegen ich mich wohl verwahren müsse und stelle ich die Bitte, daß diese Parzelle in meinen Besitzbogen als Weg-Tarif eingestellt werde. Steyr am 29. März 1880. Sebastian Hollerer. Referent bemerkt, daß dieses
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