lichen historischen Waffen etc. sowie die 6 antiken Kannen entlehnen zu dürfen, um sie durch in die Lage zu kommen, der Feier Würdiges und Styl- gerechtes zu bieten. Deßgleichen bittet er, ihm gegen persönliche Haftung behufs historischer getreuer Darstellung des in der Ge- schichte Steyr im Jahre 1380 eine so bedeutende Rolle ge- spielt habenden Ritter Haderich, das Stadtrichterschwert zum Festzuge überlassen zu wollen. Schließlich erlaubt sich der Gefertigte die Bitte, Herr Bür- germeister wollen einem Un- ternemen, welches gewiß in jeder Hinsicht geeignet ist, der Gemeinde Steyr zu nützen, die stattfindenden Festlichkeiten zugleich möglichst interessant zu gestalten, Ihre geneigte wertvolle, ja unentbehrliche Unterstützung schon mit Rück- sicht auf die zum größten Theile nur durch Kleinigkeit erzeugten theilweisen Abneigung nicht
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