Ratsprotokoll vom 12. Mai 1880

liche Versorgung eines Armen auf jährlich 135 - 150 fl was ein Capital von 3000 fl erfordern und müsse da in dem neu zu erbauenden Armenhause eine größere Anzal Hilfsbedürftiger, als die dermalen im Versorgungshause befindlichen Armen sei, Aufnahme finden sollen, für diese Mehrzal auch ein Versorgungsfond geschaffen werden. Die Kosten der Versorgung für nur 20 zugewachsene Arme könne die Gemeinde nur durch Aufbringung eines Dispositionsfondes von 60000 fl oder mit einer jährlichen Subvention von 3000 fl decken und da die Gemeinde in erster Linie zur Versorgung der Armen verpflichtet sei, hiezu keine verfügbaren Geldmittel besitze und auch nicht neue Schulden machen wolle, so könne als Mittel zum Zwecke die Abtretung eines oder beider ihrer Zinshäuser am Franz Josef Platz an das Armen Institut zur Dotirung des Versorgungsfondes in Berücksichtigung gezogen werden, nachdem das Zinserträgnis derselben dermalen 4500 fl betrage und ein Baufond von 84000 fl hiefür aufgewendet worden sei. Aber nicht allein die Gemeinde, sondern

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