müsse. Es seien in Steyr in der letzten Zeit einige Besitzveränderungen vorgekommen und Häuser verkauft worden, welche zu Armenhäuser genügen würden. Man müsse für die Armen gerade keine Palais aufführen. Der Zweck der seinerzeitigen Subskription für den Bau eines neuen Armenhauses sei der gewesen, daß an den alten Häusern nicht gerüttelt werden dürfe und daß man das Geld nicht auf die Renovirung der alten Häuser verwende, aus denen doch nichts ordentliches zu schaffen sei. Allein das könne den Subskribenten gleich sein ob ein neues Haus gebaut oder ein alter gekauft werde. Die Gemeinde sei vielleicht im Verlaufe der Zeit, wenn sie auf den Verkauf einzelner Realitäten aufmerksam sei, in der Lage, eine oder zwei vielleicht um kein hohes Geld und ausreichend für die Armen zu erwerben. Würde die Gemeinde mit 30000 fl hiefür auslangen, so würde der übrige Fond, der gesammelt
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