früht. Ebensowenig sei er einverstanden, daß man neuerdings eine Subskription einleite /: GR. Putz „richtig“ :/ nachdem ja ohnehin vor kurzem hiemit an die Bevölkerung herangetreten sei. Man könne nicht immer für die gleiche Sache zur Last fallen und halte er diesen Vorgang für absolut unzulässig. Was die Frage des Armenhauses anbelange, so möchte er selbe nicht überstürzen. Die Gemeinde leide noch immer daran daß es ihr bei der Berechnung der Mittel an der nöthigen Kräftigung des Fondes fehle, welcher für die Verpflegung ausreiche. Mit dem Bau eines glänzenden Armenhauses habe die Gemeinde nichts gewonnen, ein glänzendes Armenhaus u. ein glänzendes Elend wolle die Gemeinde nicht. Die Frage müsse von der praktischen Seite aus gelöst werden. Es sei nicht ausgemacht, daß absolut ein neues Armenhaus gebaut und daß der grosse Fond den die Gemeinde heute habe, auf die Grundmauern verwendet werden
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