die Anzeige. Steyr am 1. April 1880. D. Biringer, Wachinspector vidi Wansner.“ Hiezu verliest Referent fol- genden Sektions-Antrag: Sektion stellt den Antrag daß diese Strasse nur als Zu- fahrtsweg für die anstossen den Hausbesitzer und nicht für Vergnügungszwecke in Verwendung komme, nachdem das schnelle Fahren und Reiten hinauf gegen die öffentliche Sicherheit ver- stoßt. Es wäre demnach wün- schenswert, daß an beiden Enden dieser Strasse Warnungs- tafeln mit entsprechender Inschrift angebracht werden. GR. Wenhart erklärt sich den Ausführungen der Sektion anzuschliessen, aber er ver- misse eines nämlich, daß das Fahren daselbst wirklich vom Gemeinderate verboten werde. Es müsse doch vom Ge- meinderat ausgesprochen werden, daß dieser Weg zu nichts andern zu dienen habe, als für die Fußgeher und als Zufahrtweg für die dortigen Hausbesitzer. Er meine dieser Standpunkt
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