die Anzeige. Steyr am 1. April 1880. D. Biringer, Wachinspector vidi Wansner.“ Hiezu verliest Referent folgenden Sektions-Antrag: Sektion stellt den Antrag daß diese Strasse nur als Zufahrtsweg für die anstossen den Hausbesitzer und nicht für Vergnügungszwecke in Verwendung komme, nachdem das schnelle Fahren und Reiten hinauf gegen die öffentliche Sicherheit verstoßt. Es wäre demnach wünschenswert, daß an beiden Enden dieser Strasse Warnungstafeln mit entsprechender Inschrift angebracht werden. GR. Wenhart erklärt sich den Ausführungen der Sektion anzuschliessen, aber er vermisse eines nämlich, daß das Fahren daselbst wirklich vom Gemeinderate verboten werde. Es müsse doch vom Gemeinderat ausgesprochen werden, daß dieser Weg zu nichts andern zu dienen habe, als für die Fußgeher und als Zufahrtweg für die dortigen Hausbesitzer. Er meine dieser Standpunkt
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