Über Ersuchen des Vorsitzenden verliest Referent die zitirte Anzeige der Wache, welche lau- tet. „N. 239. An die löbliche Stadt- gemeinde-Vorstehung Steyr! Der bei Baron Merkl in Steyr als Reitknecht bedienstete Johann Draber, wohnhaft Stadt- platz N. 103 alt, wurde heute Nachmittags auf der Prome- nade durch Führer Eidenberger deshalb beanständet, weil er daselbst auf dem der Berggas- se zu gelegenen Weg ein Pferd durch Auf und Abreiten übte, dieser Weg aber laut Kundmachung vom 10. Juni 1879 Z 5182 zu diesem Zwecke nicht benützt werden darf. Der genannte Reitknecht äusserte sich zu dem Führer „mein Herr hat mich hieher geschickt, welchem von diesem Verboth bis nun nichts bekannt gemacht worden ist, übrigens wenn die Gschaider- und Werndl- wie ich schon sah Familie fahren darf, so wird es auch mir erlaubt sein.“ Die Ausdrucksweise des Reit- knchtes dieser obigen Worte läßt vermuthen, daß durch die in Rede stehende Bean- ständigung derselbe sich in Hinkunft noch nicht fügen dürfte. Hievon erstatte ich
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