den Zeitungen zu erlassen, in welcher die Erwartung aus- gesprochen werde, daß eine derartige Benützung dieses Weges nicht mehr Platz greife. Diese Kundmachung wurde auch untern 10. Juni 1879 Z. 5181, natürlich ohne Erfolg erlassen, da ihr jede Sanktion fehlte. Dies war auch schon in der er- wähnten Sitzung von mehreren Mitgliedern des Gemeinde- rates vorausgesagt worden. Man wollte aber den Erfolg der beschlossenen Kundmachung abwarten. Das Amt erlaubt sich nun eine diesfällige Relation der städt. Sicher- heitswache mit dem Ersuchen vorzulegen, einen binden- den Beschluss hinsichtlich der Benützung dieses Weges fas- sen zu wollen, um in die ser Angelegenheit gegen über den Partheien eine Richt- schnur zu haben. Schließlich sei noch bemerkt, daß von Seite des Amtes noch heute an den im eingangs zitirten Berichte geltende gemachten Punkten festgehalten und der damit gestellte Antrag als der Annahme wünschens- wert bezeichnet werden muß. Steyr, am 9. April 1880. Iglseder.“
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