Ratsprotokoll vom 16. April 1880

noe des Aerars als Eigenthümer des Ennsquais auf die Benützung derselben erheben wolle.“ Referent bemerkt hiezu, es sei schwer über die vorliegende Ländordnung eine Bestimmung zu treffen, bevor die Bezirkshauptmannschaft um ihre Äusserung gefragt sei, weil dieselbe voraussichtlich jedenfalls ihre Rechte sich wahren und dieß beiden gegenwärtig herschenden Differenzen wegen der Ennsschifffahrt noch desto eher thun werde. GR. Reder frägt, wie Herr Huber denn dazu komme, durch so lange Zeit, mehrere Monate, die Flösse aufzufangen, alles zu bewerkstelligen, zu haften, die Seile herzugeben, den ganzen Tag herzustehen, zu garantiren und nichts dafür zu bekommen und keinen Nutzen zu haben. Derselbe müsse doch eine Entschädigung bekommen. Er könne sich nicht erklären, wie man die Sache so weit könne gehen lassen und daß man nicht früher etwas gethan habe. Die IIIte Sektion habe ja schon die LändOrdnung genehmigt.

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