wo man die Armen unterbringen könne. Diese Beistellung müßte aus Gemeindemitteln sein. Jeder Steuerträger müßte hiezu beitragen, wozu er verpflichtet sei. Es sei richtig, die Armen sollen die Versorgung aus Gemeindemitteln haben, aber er gehe von der Anschauung aus, daß der Wolhabende mehr beitragen solle. Nachdem die Gemeinde heuer dieses schöne und erhabene Fest wegen des so langen Bestehens der Stadt Steyr feiere, so hätte er gerade diese Gelegenheit für passend gefunden, um ein Andenken dahin zu schaffen, daß für die Armen in entsprechender Weise gesorgt werde. Nachdem die Gemeinde bereits durch Subskriptionen einen Armenhausbaufond per 42,000 fl, dann einen Versorgungsfond von 5 - 6000 fl habe, so möchte er diese Fonde bestehen lassen und noch einen Jubiläumsfond gründen. Dieser Jubiläumsfond solle, wenn möglich ergibiger werden denn mit einigen Tausend Gulden richte man nicht viel aus, weil die Verpflegung eines einzigen
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