Ratsprotokoll vom 16. April 1880

wo man die Armen unterbrin- gen könne. Diese Beistellung müßte aus Gemeinde- mitteln sein. Jeder Steuer- träger müßte hiezu beitra- gen, wozu er verpflichtet sei. Es sei richtig, die Armen sollen die Versorgung aus Gemeinde- mitteln haben, aber er gehe von der Anschauung aus, daß der Wolhabende mehr beitragen solle. Nachdem die Gemeinde heuer dieses schöne und erha- bene Fest wegen des so lan- gen Bestehens der Stadt Steyr feiere, so hätte er gerade die- se Gelegenheit für passend gefunden, um ein Anden- ken dahin zu schaffen, daß für die Armen in entsprechender Weise gesorgt werde. Nach- dem die Gemeinde bereits durch Subskriptionen einen Armenhausbaufond per 42,000 fl, dann einen Versorgungs- fond von 5 - 6000 fl habe, so möchte er diese Fonde bestehen lassen und noch einen Ju- biläumsfond gründen. Die- ser Jubiläumsfond solle, wenn möglich ergibiger werden denn mit einigen Tausend Gulden richte man nicht viel aus, weil die Ver- pflegung eines einzigen

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