Ratsprotokoll vom 16. April 1880

daß man diesen Theil zur Ver- pflegung der Armen verwen- den solle. Nach der ausdrück- lichen Bestimmung der Spender können aber die Beträge welche zum Bau des Armen- hauses subskribirt worden seien, nicht zu etwas an- dern verwendet werden und dies seien gegenwär- tig 42132 fl 59 xr. Er meine mit diesem Betrage könne man ganz gut ein Armenhaus in Steyr bauen. GR. Kautsch bemerkt, dass das sehr leicht abzuändern sei, wenn man die Betreffenden, welche subskribirt haben zusam- menrufe, ihnen die Ange- legenheit vorlege und sage, man habe zum Baue nur soviel gebraucht, sie sollen jetzt abstimmen und sagen ob sie wollen daß das erüb- rigte Geld zur Verpflegung der Armen verwendet werde, dies liesse sich daher immer abändern. GR. Putz erwiedert, das gehe nicht. Es sei ein Stiftbrief da, zu welchem Zwecke die Gelder zu dienen haben zum Ar- menhausbau oder zur

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