Ratsprotokoll vom 16. April 1880

daß man diesen Theil zur Verpflegung der Armen verwenden solle. Nach der ausdrücklichen Bestimmung der Spender können aber die Beträge welche zum Bau des Armenhauses subskribirt worden seien, nicht zu etwas andern verwendet werden und dies seien gegenwärtig 42132 fl 59 xr. Er meine mit diesem Betrage könne man ganz gut ein Armenhaus in Steyr bauen. GR. Kautsch bemerkt, dass das sehr leicht abzuändern sei, wenn man die Betreffenden, welche subskribirt haben zusammenrufe, ihnen die Ange- legenheit vorlege und sage, man habe zum Baue nur soviel gebraucht, sie sollen jetzt abstimmen und sagen ob sie wollen daß das erübrigte Geld zur Verpflegung der Armen verwendet werde, dies liesse sich daher immer abändern. GR. Putz erwiedert, das gehe nicht. Es sei ein Stiftbrief da, zu welchem Zwecke die Gelder zu dienen haben zum Armenhausbau oder zur

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