zwar den Herren: Emil Göppl Carl Jäger v. Waldau Anton Mayr Josef Peyrl Wenzl Wenhart Etwaige Einwendungen gegen obige Zusammensetzung der Sektionen bitte ich sofort vorzubringen, weil hierüber gemäss § 4 der Geschäfts-Ordnung der Gemeinderat zu entscheiden hat." Nachdem Niemand eine Einwendung erhebt, so ersucht der Vorsitzende die getroffene Eintheilung durch Erheben von den Sitzen als genehmigt zu erklären. Die Versammlung erhebt sich. Der Vorsitzende führt fort: "Nach § 6 der Geschäfts-Ordnung haben die Mitglieder einer jeden Sektion aus ihrer Mitte einen Obmann und dessen Stellvertreter zu wählen und ersuche ich diese Wal sofort vorzunehmen und deren Resultat mir bekannt geben zu wollen zu welchen Zwecke ich die Sitzung für 5 Minuten
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