Obmann desselben erlauben sich nun an den löblichen Ge- meinderat die Bitte, Löblichselber möge dem Bürgerkorps zu den Festaus- lagen gütigst eine Sub- vention nach Eigenem Er- messen zukommen und auch die Aufschlagung der Festtribuenen in Regie durchführen lassen. Das Bürgerkorps, welches stets bereit war, der löblichen Gemeinde bei jedem Anlas- se und in jeder Weise nachzu- kommen, wird auch diesfalls wo beide Feste zusammen gefeiert werden, gewieß bemüht sein, zur Erhöhung der Feier das Seinige bei- zutragen. Einen Theil der historischen Costüme sammt Banner ist das Festcomittee gesonnen der löblichen Ge- meinde als Erinnerung an das 900 und 500 jährige Fest zur Aufbewahrung im Archive zu übergeben. Gleichzeitig erlaubt sich das Bürgerkorps noch aufmerk- sam zu machen, daß der Eintritt auf den Festplatz am Sonntag Nachmittag bedeutend zu erhöhen wäre,
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