Ratsprotokoll vom 2. April 1880

Obmann desselben erlauben sich nun an den löblichen Gemeinderat die Bitte, Löblichselber möge dem Bürgerkorps zu den Festauslagen gütigst eine Subvention nach Eigenem Ermessen zukommen und auch die Aufschlagung der Festtribuenen in Regie durchführen lassen. Das Bürgerkorps, welches stets bereit war, der löblichen Gemeinde bei jedem Anlasse und in jeder Weise nachzukommen, wird auch diesfalls wo beide Feste zusammen gefeiert werden, gewieß bemüht sein, zur Erhöhung der Feier das Seinige beizutragen. Einen Theil der historischen Costüme sammt Banner ist das Festcomittee gesonnen der löblichen Gemeinde als Erinnerung an das 900 und 500 jährige Fest zur Aufbewahrung im Archive zu übergeben. Gleichzeitig erlaubt sich das Bürgerkorps noch aufmerksam zu machen, daß der Eintritt auf den Festplatz am Sonntag Nachmittag bedeutend zu erhöhen wäre,

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