10. GR. Leopold Huber referirt in Angelegenheit der von Herrn Johann Kraker zum Zwecke der Herstellung einer Portalauslage benötigten Überlassung eines städtischen Grundes am Stadtplatz und verliest hiezu folgenden Sektions-Antrag: „Dem Herrn Kraker möge der zur Herstellung von steinernen Sokeln vor seinem Hause erforderlichen städtischen Grund von 4,8 Quadratmeter gegen dem überlassen werden, daß er hiefür einen Ablösungsbetrag von 48 fl zur Stadtkasse zu entrichten, diesen Bau nur für Herstellung von Auslagekästen in Ausführung bringe und die notwendige Erbreitung des Trottoirs längs seines Hauses auf seine Kosten vorzunehmen hat.“ Der Vorsitzende bemerkt, daß Herr Kraker zur Aufstellung des Sokels längs seines Hauses einen Grund von 40 Centi-Meter Breite benöthige; dessen Haus sei 12 Meter lang; der Grund den er
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