finden, wie es auch im § 27. des Fiaker Ordnung heiße, daß jeder bei seinem Wagen zu verbleiben habe und nur daselbst die Aufnahme eines Passagieres stattfinden könne. Er glaube daher, daß ein Einschreiten der Gemeinde bei der Verwaltung der Kronprinz-Rudolfbahn um Abstellung der direk- Fahrkarten ten ganz nutzlos sein würde. Dies sei auch ein Gegenstand der die Stadt Steyr gar nicht rege berühren könne, man werde übrigens soviel als möglich auf die hiesigen Fiaker Rücksicht nehmen. G.R. Peyrl bemerkt, daß bei dem Umstande als es sich hier um Einführungen des Landes-Ausschusses und des Ministeriums handle und nachdem man sich keiner Hoffnung hingeben könne, daß überhaupt etwas erwirkt würde da die ganze Angelegenheit nicht im Wirkungskreise der Ge meinde liege welche er in den Worten des Bürgermeister schon ein theilweises Einlenken gefunden haben würde
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