seien insoferne nicht geschädigt. Die Gemeinde Steyr könne bei dem Umstande nachdem der Postomnibus von Hall eine direkte Verbindung mit dem Bahnhofe habe gar nicht darauf dringen, daß eine Änderung eintrete. Der Postomnibus von Hall nehme die Post und die Frachten am Bahnhof auf und gebe daselbst die Post direkt ab. Er könne daher seinen Auf stellungsplatz nicht heraußen nehmen. Es handle sich also hier um die kk Post, welche sich der Competenz der Gemeinde entziehe Der einzige unberechtigte Fall würde sein, wenn der Postmeister von Hall oder seine Leute am Bahnhofe die Aufnahme von Passagieren ausschreien würden, das dürfe nicht sein, hierauf solle die Gemeinde ihr Augenmerk richten. Übrigens habe er, so häufig er am Bahnhoffe verkehre, nie einen derartigen Mißbrauch gesehen oder davon gehört. Richtig sei, daß gegenwärtig weniger Leute von Hall in Steyr zu sehen seien, allein das liege in anderen Umständen
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