Ratsprotokoll vom 2. April 1880

seien insoferne nicht geschädigt. Die Gemeinde Steyr könne bei dem Umstande nachdem der Postomnibus von Hall eine direkte Verbindung mit dem Bahnhofe habe gar nicht darauf dringen, daß eine Änderung eintrete. Der Postomnibus von Hall nehme die Post und die Frach- ten am Bahnhof auf und gebe daselbst die Post direkt ab. Er könne daher seinen Auf stellungsplatz nicht heraußen neh- men. Es handle sich also hier um die kk Post, welche sich der Com- petenz der Gemeinde ent- ziehe Der einzige unberech- tigte Fall würde sein, wenn der Postmeister von Hall oder seine Leute am Bahn- hofe die Aufnahme von Passa- gieren ausschreien würden, das dürfe nicht sein, hierauf solle die Gemeinde ihr Au- genmerk richten. Übrigens habe er, so häufig er am Bahn- hoffe verkehre, nie einen derartigen Mißbrauch gese- hen oder davon gehört. Richtig sei, daß gegenwärtig weni- ger Leute von Hall in Steyr zu sehen seien, allein das liege in anderen Umständen

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