Ratsprotokoll vom 2. April 1880

nötigen Schritte Seitens der Gemeinde-Vorstehung gemacht werden. G.R. Reder erklärt sich erinnern zu können daß, solange die Fahrt zwischen St. Peter und Steyr bestanden habe, kein Steyrer Kutscher in St. Peter habe einen Passagier nehmen dürfen, wenn er nicht bestellt gewesen sei. Es sei ihm selbst der Fall vorgekommen, daß er einmal von St. Peter weg mit dem dort anwesenden Lohnkutscher Feldbauer habe fahren wollen, was nicht geduldet worden sei, indem die Gendarmerie mit ihm in den Ort hinein gefahren sei, beim Bezirksgericht die Beschwerde geführt habe worauf er dann habe einen Postwagen nehmen müssen. Wenn es dort so sein könne, so solle es auch in Steyr sein. G.R. Ploberger bemerkt, daß die Wägen, welche von Hall hier seien alle telegrafisch bestellt seien. Staffeln täten die Haller Wägen ohnehin nicht und komme es nicht vor, daß Wägen von Hall blos auf den Bahnhof fahren, um Passagiere

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