Directe Kartenausgabe Steyr Hall für Extrawägen und verlangen weiters, daß sämmtliche ankommende Passagiere den gewöhnlichen Ausgang zu benützen ver- halten worden sollen. Die Section kann auf die Will- fahrung dieses Ansuchens nicht einraten. Die direkte Kar- tenausgabe liegt nämlich im Interesse des Publicums und entzieht sich der Compe- tenz der hiesigen Gemeinde- Vorstehung. Dieselbe kann auch wegen Aufstellung des Postomibusses nichts verfügen weil dieselbe im Bahnrayon mit Erlaubnis der Verwal- tung der Rudolfsbahn statt- findet und für die Passagiere, welche direkte Bahnkarten haben, eine grössere Bequem- lichkeit bietet, für die übri- gen Passagiere muß jedoch die Concurrenz freigegeben blei- ben.“ G.R. Peyrl erklärt aus dem Ge- suche der Fiaker entnommen zu haben, daß sie bitten, die Gemeinde-Vertretung oder Gemeindevorstehung möge sich mit der Bahn-Direction
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