Directe Kartenausgabe Steyr Hall für Extrawägen und verlangen weiters, daß sämmtliche ankommende Passagiere den gewöhnlichen Ausgang zu benützen verhalten worden sollen. Die Section kann auf die Willfahrung dieses Ansuchens nicht einraten. Die direkte Kartenausgabe liegt nämlich im Interesse des Publicums und entzieht sich der Competenz der hiesigen GemeindeVorstehung. Dieselbe kann auch wegen Aufstellung des Postomibusses nichts verfügen weil dieselbe im Bahnrayon mit Erlaubnis der Verwaltung der Rudolfsbahn stattfindet und für die Passagiere, welche direkte Bahnkarten haben, eine grössere Bequemlichkeit bietet, für die übrigen Passagiere muß jedoch die Concurrenz freigegeben bleiben.“ G.R. Peyrl erklärt aus dem Gesuche der Fiaker entnommen zu haben, daß sie bitten, die Gemeinde-Vertretung oder Gemeindevorstehung möge sich mit der Bahn-Direction
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