Bestimmungen gerne unter- werfen, wenn wir anderseits gegenüber den frenden Fiakern um Lohnfuhrwerks- besitzern Seitens der löbli- chen Gemeinde den ent- sprechenden Schutz finden. Insbesondere müssen wir diesen Schutz gegenüber dem Haller-Lohnfuhrwerke am Bahnhofe Steyr hier in Anspruch nehmen. Die Haller Fiaker und Lohnfuhrwerke haben sich am hiesigen Bahn- hofe durch besondere Protek- tionen die ihnen zu Theil wurden derart einge- nießet, daß dieselben zur Zeit des regen Verkehres zwi- schen dem Bahnhofe Steyr und dem Badeorte Hall nahezu das ganze Fuhrwerk für sich haben. Man hat diesen Fuhr- werken seitens der Bahn- verwaltung Begünstigun- gen eingeräumt, die kaum mit dem Betriebsreglement und mit der Gewerbepolizei im Einklange stehen dürf- ten. Sie haben im Bahnraion eine Extratafel aufgestellt, wo die Ankündigung ent- halten ist, daß in diesem Raume Extrawägen nach
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