die Mitglieder der Gemeinderates besonders eingeladen werden. 5. G.R. Anton v. Jäger verliest das Gesuch der Frau Cäzilia Senff als Mutter, und des Herrn Franz Tomitz als Vormund um bedingte Aufnahme ihres minderjährigen Sohnes Josef Gustav, Senff in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und stellt hiezu folgenden Sections-Antrag: „Nachdem die Mutter dieses Kindes gegenwärtig nach Altenburg im Großherzogthum Baden zuständig ist, hält die Section es nicht für angezeigt, diesem Ansuchen der malen folge zu leisten.“ Beschluß nach Antrag. - Z. 3378. 6. G.R. Anton v. Jäger verliest nachstehendes Protokoll: „Protokoll, aufgenommen von der Gemeindevorstehung Steyr am 22. März 1880. Gegenwärtig die Gefertigten. Gegestand: Über den vom Amte erstatteten Bericht vom 22 Februr 1880 Z 2046, womit ein Entwurf der neuen Fiaker-Ordnung dem Ge-
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