notwendig bezeichnet werden. Da gemäß § 70 der Schulund Unterrichts-Ordnung eine jede Schule mit den notwendigen Lehr- und Lernmittelln vollständig versehen sein soll, so hat der kk Stadtschulrat in seiner Sitzung am 23. März l.J. beschlossen die löbliche Gemeindevorstehung zu ersuchen, wegen Beschaffung dieser Lehrmittel das Geeignete veranlassen zu wollen. kk Stadtschulrat Steyr am 26. März 1880. Der Vorsitzende: Georg Pointner.“ Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag der löbliche Gemeinderat wolle die Anschaffung der für die Bergschule noch als notwendig bezeichneten Lehrmittel bewilligen. Referent bemerkt, daß sich der ganze Betrag auf 6 fl beziffere. G.R. Leopold Huber glaubt, daß solche Beträge der Bürgermeister übernehme und gar nicht dem Gemeinderate vorlegen solle.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2