notwendig bezeichnet wer- den. Da gemäß § 70 der Schul- und Unterrichts-Ordnung eine jede Schule mit den notwendigen Lehr- und Lernmittelln vollständig versehen sein soll, so hat der kk Stadtschulrat in seiner Sitzung am 23. März l.J. be- schlossen die löbliche Gemein- devorstehung zu ersuchen, wegen Beschaffung dieser Lehrmittel das Geeignete veranlassen zu wollen. kk Stadtschulrat Steyr am 26. März 1880. Der Vorsitzende: Georg Pointner.“ Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag der löbliche Gemeinderat wolle die Anschaffung der für die Bergschule noch als not- wendig bezeichneten Lehr- mittel bewilligen. Referent bemerkt, daß sich der ganze Betrag auf 6 fl beziffere. G.R. Leopold Huber glaubt, daß solche Beträge der Bürger- meister übernehme und gar nicht dem Gemeinde- rate vorlegen solle.
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