Ratsprotokoll vom 2. April 1880

rechtzeitig dem Gewerbe-Comitee zur Verfügung gestellt werden könne. Hierüber hat uns nun die Gemeindevorstehung Steyr mit Schreiben vom 4. d.Mts. Z 2070. mitgetheilt, daß sich der Gemeinderat zufolge Sitzungsbeschluß vom 27. Fe bruar d.J. über die Überlassung des Festsaales erst dann aussprechen könne, wenn ihm über diese Rekonstruktion ein Antrag vorliege. Der gefertigte CentralAusschuß hat nun diese Angelegenheit in seiner Sitzung vom 13. d.Mts. in neuerliche Erwägung gezogen und sich der vom Gewerbe-Ausstelltungs-Comitee geltend gemachten Anschauung angeschlossen, daß wenn der Festsaal und Zeichensaal benützbar sein werden, sowie wenn andere Schulzimmer zur Benützung kommen können, der Bau eines Annexes, welcher auch grössere Kosten verursachen würde, unterbleiben könne und nur ein Flugdach ausserhalb des Hofraumes

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2