durchgesehen habe, zu übertragen. G.R. Mayr glaubt, es sei bei Vergebung des Teaters besser, wenn man die betreffenden Persönlichkeiten und ihre Wirkungsweise bereits kenne. Er stimme daher diesem Antra- ge zu, weil man die Bewer- ber bereits kenne. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Leopold Huber mit Majorität angenommen. Z 2022. G.R. Leopold Huber verliest fol- genden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! Mit Bezug auf den Gemeinderatsbeschluß vom 20. März d.J. beert sich das Amt die Lizitationsbeding- nisse wegen Verpachtung des Magazingewölbes im städt. Neuthorgebäude zur Geneh- migung vorzulegen. Steyr, am 28. März 1880. Amtmann.“ Sodann will derselbe den Ent- wurf der Lizitationsbeding- nisse verlesen, worüber G.R. Ploberger bemerkt, er dürfe ja nur sagen, was es sei, und es her sagen. Es sei kein so
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