Ratsprotokoll vom 2. April 1880

mit einem Darleihen von 3000 fl nur unter der Bedingung für zulässig erklären, wenn durch irgend eine Weise festgesetzt werde, daß dieser Betrag in 20 oder 30 Jahren zurückgezalt und die Zinsen aus anderen Mitteln geschafft werden können. Es werde beantragt, daß der Teater-Director zu diesem Zwecke 2 Vorstellungen gratis geben müsse. Er nehme an, daß diese beiden Vorstellungen ein Ergebnis von 200 fl oder vielleicht darüber erzielen. Um diesen Betrage könne die Gemeinde die Raten und Zinsen nicht zalen, man müsse die Veranstaltung auch von andern Teater-Vorstellungen in Aussicht nehmen, worauf aber die Gemeinde keinen Einfluß habe man in welcher Beziehung man sich auf die betreffenden Persönlichkeiten verlassen müßte die sich zu diesem Zwecke herbeilassen, wofür man aber keine Garantie habe. G.R. Dr. Hochhauser gibt diese

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