schrieben sei, auf welche laut Stiftbrief in erster Linie Anspruch haben verarmte Seidenstrumpfwirker von Steyr, für welche der Stiftungsgenuß in einer monatlichen Betheiligung mit 10 fl 50 xr auf Lebensdau- er bestehe; in Ermanglung eines Seidenstrumpfwir- kers ein gewöhnlicher armer Strumpfwirker von Steyr oder dessen rückgelassene Familie mit dem gleichen jedoch auf ein Jahr beschränk- ten Stiftungsgenusse; endlich in Ermanglung auch solcher Bewerber zwei arme Bürger von Steyr für welche der Stiftungsge- nuß einer monatli- chen Betheiligung von je 5 fl 25 xr mit der Beschränkung auf ein Jahr bestehe. Hierum habe sich ein Bewerber ein- gefunden, weil nur ein einziger Strumpfwirker in Steyr existire der diese Pfründe auch früher bezo- gen habe. Derselbe werde sowol von der städt Armen- Commission als auch vom Stadtpfarramte als den beiden zum Vorschlage be-
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