Ratsprotokoll vom 20. März 1880

schrieben sei, auf welche laut Stiftbrief in erster Linie Anspruch haben verarmte Seidenstrumpfwirker von Steyr, für welche der Stiftungsgenuß in einer monatlichen Betheiligung mit 10 fl 50 xr auf Lebensdauer bestehe; in Ermanglung eines Seidenstrumpfwir- kers ein gewöhnlicher armer Strumpfwirker von Steyr oder dessen rückgelassene Familie mit dem gleichen jedoch auf ein Jahr beschränkten Stiftungsgenusse; endlich in Ermanglung auch solcher Bewerber zwei arme Bürger von Steyr für welche der Stiftungsgenuß einer monatlichen Betheiligung von je 5 fl 25 xr mit der Beschränkung auf ein Jahr bestehe. Hierum habe sich ein Bewerber eingefunden, weil nur ein einziger Strumpfwirker in Steyr existire der diese Pfründe auch früher bezogen habe. Derselbe werde sowol von der städt ArmenCommission als auch vom Stadtpfarramte als den beiden zum Vorschlage be-

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