Ratsprotokoll vom 20. März 1880

wenn Jemand das Holz am Floß kaufe. Er glaube daß der Quai in erster Linie dazu da sei, daß auf demselben die Scheitter aufgestellt werden, indem es nichts schade wenn selbe dort gelagert bleiben und es für das Publicum von Nutzen sei, wenn die Scheitter daselbst aufgeschichtet liegen, indem man dieselben besser anschauen und dann den Kauf abschliessen könne, wenn man die Scheitter am Floß kaufe, so sehe man dieselben nicht so genau. Der Vorsitzende bemerkt, daß jeder Private sich am Quai das Holz kaufen könme, warum also auch der Holzhändler. Er dürfe aber den Quai nur als Ablagerungs- und nicht als Verkaufsplatz benützen. Ueberhaupt sei die Handhabung dessen Sache der Polizei und des Bürgermeistes. Wenn ein Holzhändler derartige Übergriffe mache und seine Concession überschreite so werde derselbe auch zur Verantwortung gezogen werden. Hinach wird der Antrag des G.R. Mayr angenommen.

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