tung der Scheitter von Seite der übrigen Holzhändler am Quai nichts vorliege. Die Holzhändler, wie zum Beispiel Höller und Pfaffenwimmer haben ihr Gewerbe angemeldet und sei ihnen der Platz zugewiesen worden, wo sie den Holzhandel treiben dürfen. Am Ennsquai sei ihnen kein Platz zugewiesen, jede diesfällige Übertretung würde geahndet werden. Huber habe zwar diesfalls auch eine Anzeige gemacht und habe er ihm gesagt, daß dann wenn positives vorliege, amtsgehandelt werden würde; so lange es aber nur Gewäsch sei, könne er nichts thun. So wie die Holzhändler Reder und Mayr ihre Scheitter vom Quai auf ihre Holzstätte bringen, so müsse dies auch jeder andere thun, weil Jeder für sein Gewerbe einen bestimmten Standplatz erhalten habe. G.R. Redl bemerkt, es werde auch in andern Städten der Fall sein, daß Jeder seinen gekauften Vorrat weiter führe. GR. Holub frägt, wie es sei,
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