Ratsprotokoll vom 20. März 1880

und derzeit durch ein Verkaufsgewölbe und den rückwärtigen Gartengrund des Herrn Pairleitner durchgeht. Obwol dieser Canal bisher keiner Reparatur unterzogen gewesen sein sollte, so ist es nicht ausgeschlossen, daß derselbe doch mit der Zeit einer Reparatur bedürfen wird und daher kann der Gefertigte nicht anrathen, daß die bestehende Reallast in das neue Grundbuch nicht übertragen werden sollte, dies umso mehr, weil die Verpflichtung darin besteht, daß der Herr Payrleitner die Herhaltung des Canales in der Länge seines Besitzthumes auf sein Kosten zu besorgen hat. Städt. Bauamt Steyr am 27. Februar 1880. Bogacki.“ Sodann verliest Referent folgenden Sektions-Antrag: „Bei der erhobenen Sachlage kann die Sektion wegen Auflassung der intabulirten Reallast auf dem Hause der Herrn Otto Payrleitner nicht einrathen.“

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