Hausbesitzer Nro. 182 Badgasse, mit welcher derselbe um Auflassung einer bei sei nem Hause bestehenden Reallast bittet, durch welche er verpflichtet erscheint, bei jedesmalig vorkommenden Reparaturen an den unter seiner Wagenremise und seinem Gartengrunde bis zum Mülbache hinziehenden öffentlichen Kanal die Aufbrechung und Aushebung des denselben bedeckenden Erd- und Schuttmateriales in der ganzen Länge des demselben eigthümlich gehörigen Grundes, sowie auch in der zur Reparaturvornahme erforderlichen Breite unweigerlich und auf seine Kosten vorzunehmen und nach geschehener Herstellung die Überdeckung des Canales mit Erde und Schutt wieder zu bewerkstelligen. Hiezu verliest Referent nachstehenden Bauamtsbericht: „Der Gefertigte hat erhoben das der im Gesuche erwänte Kanal vom Hause des Herrn Breslmayr in der Sierningergasse bis zum Wehrgraben-Canal führt
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