Hausbesitzer Nro. 182 Badgasse, mit welcher derselbe um Auflassung einer bei sei nem Hause bestehenden Real- last bittet, durch welche er ver- pflichtet erscheint, bei jedesmalig vorkommenden Reparaturen an den unter seiner Wagen- remise und seinem Garten- grunde bis zum Mülbache hinziehenden öffentlichen Kanal die Aufbrechung und Aushebung des denselben bedeckenden Erd- und Schutt- materiales in der ganzen Länge des demselben eig- thümlich gehörigen Grundes, sowie auch in der zur Repara- turvornahme erforderli- chen Breite unweigerlich und auf seine Kosten vor- zunehmen und nach ge- schehener Herstellung die Überdeckung des Canales mit Erde und Schutt wie- der zu bewerkstelligen. Hiezu verliest Referent nach- stehenden Bauamtsbericht: „Der Gefertigte hat erhoben das der im Gesuche erwän- te Kanal vom Hause des Herrn Breslmayr in der Sierningergasse bis zum Wehrgraben-Canal führt
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