fällt, wo ich eben mehr beschäftigt bin von Ihrer werten Einsicht das Willfahren erwartend zeichnet sich Hochachtungsvoll wie ergebenst Alois Bindhuber.“ Hierauf habe der Bürgermeister demselben erwiedert, daß die Enthebung nur über Vorschlag der Armen-Commission von Gemeinderate erfolgen könne und ihn ersucht, bis dahin seine Function fortzusetzen. Die Armen-Commission habe nun diese Angelegenheit mit folgendem Schreiben an den Gemeinderat geleitet: „Löblicher Gemeinderat! Mit dem beiliegenden Schreiben hat der Armenvater des 8. Viertels Herr Alois Bindhuber die Bitte um Enthebung von der Stelle eines Armenvaters eingebracht und beert sich die städt. Armen-Commission Steyr zufolge Sitzungsbeschluß vom 1. l.Mts. den Antrag zu stellen, der löbliche Gemeinderat möge den Genannten seiner Stelle entheben
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