Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 20. März 1880 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths-Protokoll über die V. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 20. März 1880. Gegenwärtig Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vizebürgermeister: Gustav Gschaider Die Mitglieder: Franz Breslmayr Anton Landsiedl Ferdinand Gründler Anton Mayr Matthias Perz Josef Haller Josef Peyrl Karl Holub Johann Redl Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau. Franz Schachinger Karl Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags
Raths-Protokoll über die V. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 24. März 1880. Gegenwärtig Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vizebürgermeister: Gustav Gschaider Die Mitglieder: Franz Breslmayr Anton Landsiedl Ferdinand Gründler Anton Mayr Matthias Perz Josef Haller Josef Peyrl Karl Holub Johann Redl Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau. Franz Schachinger Karl Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags
Tages-Ordnung. 1. Mittheilungen I. Section 2. Gesuch des Herrn Johann Reichl um Aufnahme in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes. 3. Zuschrift der Direktion der Versuchsanstalt pcto Stipendien II. Sektion 4. Eingabe der Faßzieher Comune wegen Begleichung einer Rechnung 5. Eingabe des Herrn J. Illenberger mit bedingter Kündigung des Verschleißgewölbes im Neutorgebäude. 6. Eingabe des Theater Direktors um Verlängerung des Mietver- trages. III. Sektion 7. Gesuch des Herrn Otto Pairleitner um Auflassung einer Reallast. 8. Gesuch des Herrn Anton Plochberger um Regulirung der Preven- huberstrasse. 9. Eingabe der Frau Josefa Rosenauer pcto Belassung von Bäumen bei ihrem Hause. 10. Bauamtsbericht wegen Renoviung des Ratssaales.
Tages-Ordnung. 1. Mittheilungen I. Section 2. Gesuch des Herrn Johann Reichl um Aufnahme in den Ge- meindeverband und Verlei- hung des Bürgerrechtes. 3. Zuschrift der Direktion der Ver- suchsanstalt pcto Stipendien II. Sektion 4. Eingabe der Faßzieher Comune wegen Begleichung einer Rechnung 5. Eingabe des Herrn J. Illenberger mit bedingter Kündigung des Verschleißgewölbes im Neutor- gebäude. 6. Eingabe des Theater Direktors um Verlängerung des Mietver- trages. III. Sektion 7. Gesuch des Herrn Otto Pairleitner um Auflassung einer Reallast. 8. Gesuch des Herrn Anton Plochber- ger um Regulirung der Preven- huberstrasse. 9. Eingabe der Frau Josefa Rosenauer pcto Belassung von Bäumen bei ihrem Hause. 10. Bauamtsbericht wegen Renovi- ung des Ratssaales.
11. Amtsbericht mit Entwurf einer Ländordnung. 12. Bauamtsbericht mit Offerten wegen Lieferung von Pflastersteinen. IV. Sektion 13. Zuschrift der städt. Armen- Commission Steyr wegen Verlei- hung einer Leopold Pacherschen Pfründenstiftung per täglich 17 1/2 xr. 14. Verleihung der Simon Zachhuber'- schen Seidenstrumpfwirkers-Pfrün- de. 15. Zuschrift der städt. Armen- Commis- sion Steyr wegen Enthebung des Armenvaters des 8. Viertels und Ernennung eines neuen. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforder- lichen Anzal von Gemeinde- rats-Mitgliedern und bemerkt sodann, daß ihm die hocherfreuliche Nachricht von der Verlobung des allerdurchlauchtigsten Kronprin- zen des Herrn Erzherzog Rudolf mit der durchlauchtigsten belgischen Prinzessin Stefanie durch den Herrn kk Statthaltereirat und Bezirkshauptmann Zimmerauer mit Schreiben vom 8. März d.J. Z 24 praes. mitgetheilt worden sei. Aus
11. Amtsbericht mit Entwurf einer Ländordnung. 12. Bauamtsbericht mit Offerten wegen Lieferung von Pflastersteinen. IV. Sektion 13. Zuschrift der städt. Armen- Commission Steyr wegen Verleihung einer Leopold Pacherschen Pfründenstiftung per täglich 17 1/2 xr. 14. Verleihung der Simon Zachhuber'- schen Seidenstrumpfwirkers-Pfründe. 15. Zuschrift der städt. Armen- Commission Steyr wegen Enthebung des Armenvaters des 8. Viertels und Ernennung eines neuen. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und bemerkt sodann, daß ihm die hocherfreuliche Nachricht von der Verlobung des allerdurchlauchtigsten Kronprinzen des Herrn Erzherzog Rudolf mit der durchlauchtigsten belgischen Prinzessin Stefanie durch den Herrn kk Statthaltereirat und Bezirkshauptmann Zimmerauer mit Schreiben vom 8. März d.J. Z 24 praes. mitgetheilt worden sei. Aus
Anlass dieser Mittheilung habe er dieses freudige Erreignis in der hiesigen Bevölkerung zur allgemeinen Kenntnis gebracht, sei noch am selben Tage zum Herrn Statthaltereirat gegangen und habe ihm im Namen der Gemeinde Steyr die Glückwünsche für diese freudige Thatsache mit dem Ersuchen ausgesprochen, er möge diese Kundgebung im Wege der hohen kk Statthalterei allerhöchsten Orts in Vorlage bringen. Er sehe sich veranlaßt, dem löblichen Gemeinderate von diesem Vorgang heute Mittheilung zu machen. /: Bravo! Bravo :/ Hierauf macht der Vorsitzende auf Grund der Tagesordnung 1. nachstehende Mittheilungen. a. Nachstehendes Schreiben. „An die löbliche Gemeindevertretung Steyr! Die löbliche Gemeindevertretung ist unserer Einladung an der Jubelfeier des achtzigsten Geburtstages des Bürgermeisters Dr. Carl Wieser durch Entsendung einer Deputation
Anlass dieser Mittheilung habe er dieses freudige Erreig- nis in der hiesigen Bevölkerung zur allgemeinen Kenntnis gebracht, sei noch am selben Tage zum Herrn Statthaltereirat gegangen und habe ihm im Namen der Gemeinde Steyr die Glückwünsche für diese freudige Thatsache mit dem Ersuchen ausgesprochen, er möge diese Kundgebung im Wege der hohen kk Statthalterei allerhöchsten Orts in Vorlage bringen. Er sehe sich veranlaßt, dem löblichen Ge- meinderate von diesem Vor- gang heute Mittheilung zu machen. /: Bravo! Bravo :/ Hierauf macht der Vorsitzen- de auf Grund der Tagesord- nung 1. nachstehende Mittheilungen. a. Nachstehendes Schreiben. „An die löbliche Gemeindever- tretung Steyr! Die löbliche Gemeindevertretung ist unserer Einladung an der Jubelfeier des achtzigsten Geburtstages des Bürgermei- sters Dr. Carl Wieser durch Ent- sendung einer Deputation
Theil zu nehmen, in freundlicher Weise nachgekommen, und hat dadurch zur Verherrlichung dieser Feier wesentlich beige- tragen. Die ergebenst Unter- zeichneten fühlen sich verpflich- tet, für diesen Akt freundschaft- lichen Entgegenkommens den ergebensten und verbindlich- sten Dank auszusprechen. Mit dem Ausdrucke besonde- rer Hochachtung zeichnen, Ed. Saxinger, Vizebürgermeister, Sigm. Ehrentletzberger 2ter Vizebürgermeister. Linz 9. März 1880. Wird zur Kenntnis genommen Z 2923 b. Eine Zuschrift des Herrn Josef Angel, mit welcher derselbe seinen Dank für die erfolgte Verleihung eines Jungfenzli- schen Stipendiums per 60 fl an seinen Sohn ausspricht. Wird zur Kenntnis genommen. Hierauf geht der Vorsitzende zur Tagesordnung über. I. Section 2. G.R. Holub bemerkt, daß Herr Johann Reichl für dermalen sein Gesuch, angeblich wegen
Theil zu nehmen, in freundlicher Weise nachgekommen, und hat dadurch zur Verherrlichung dieser Feier wesentlich beigetragen. Die ergebenst Unterzeichneten fühlen sich verpflichtet, für diesen Akt freundschaftlichen Entgegenkommens den ergebensten und verbindlichsten Dank auszusprechen. Mit dem Ausdrucke besonderer Hochachtung zeichnen, Ed. Saxinger, Vizebürgermeister, Sigm. Ehrentletzberger 2ter Vizebürgermeister. Linz 9. März 1880. Wird zur Kenntnis genommen Z 2923 b. Eine Zuschrift des Herrn Josef Angel, mit welcher derselbe seinen Dank für die erfolgte Verleihung eines Jungfenzlischen Stipendiums per 60 fl an seinen Sohn ausspricht. Wird zur Kenntnis genommen. Hierauf geht der Vorsitzende zur Tagesordnung über. I. Section 2. G.R. Holub bemerkt, daß Herr Johann Reichl für dermalen sein Gesuch, angeblich wegen
mangelhafter Inscenirung zurückgezogen habe, daher selbes von der heutigen Tagesordnung entfalle. 3. GR. Holub verliest nachstehendes Schreiben. „Z 950 - Löbliche Gemeindevorstehung! Wie ich mir bereits seinerzeit mitzutheilen erlaubte hat die oberösterreichische Handels und GewerbeKammer auf mein Ansuchen für Schüler der Lehrwerkstätte, welche in Stadt Steyr ihren Wohnsitz haben für die Schuljahre 79/80 u. 80/81 ein Stipendium von fl ÖW 80 bewilligt, und mir die Ertheilung desselben überlassen. Nachdem für das laufende Schuljahr infolge der beschränkten Anstaltsräume die Benutzung dieser hochherzigen Spende unterbleiben mußte, so stellte ich an die genannte Kammer das auch von Ihnen unterstützte Ansuchen, das Stipendium um ein Jahr zu verlegen. Diesem Ansuchen hat die Kammer vollkommen entsprochen, und steht mir dasselbe nunmehr für die Jahre 80/81 u. 81/82 zur Verfügung, werde dasselbe auch ehestens verlautbaren.
mangelhafter Inscenirung zurück- gezogen habe, daher selbes von der heutigen Tagesord- nung entfalle. 3. GR. Holub verliest nachste- hendes Schreiben. „Z 950 - Löbliche Gemeindevorste- hung! Wie ich mir bereits seinerzeit mitzutheilen er- laubte hat die oberösterrei- chische Handels und Gewerbe- Kammer auf mein Ansuchen für Schüler der Lehrwerkstät- te, welche in Stadt Steyr ihren Wohnsitz haben für die Schul- jahre 79/80 u. 80/81 ein Stipen- dium von fl ÖW 80 bewilligt, und mir die Ertheilung des- selben überlassen. Nachdem für das laufende Schuljahr infolge der beschränkten An- staltsräume die Benutzung dieser hochherzigen Spende un- terbleiben mußte, so stellte ich an die genannte Kammer das auch von Ihnen unter- stützte Ansuchen, das Stipen- dium um ein Jahr zu ver- legen. Diesem Ansuchen hat die Kammer vollkommen ent- sprochen, und steht mir das- selbe nunmehr für die Jahre 80/81 u. 81/82 zur Ver- fügung, werde dasselbe auch ehestens verlautbaren.
Ich habe kürzlich dem Kammer- präsidenten meinen Dank mündlich erstattet, versprach mir derselbe auch für künftig die möglichste Unterstützung und wür- de es sich empfelen, wenn auch die löbliche Gemeindevor- stehung ihre Anerkennung aussprechen wollte. Ich er- laube mir noch die löbliche Gemeindevorstehung zu er- suchen hievon dem Gemein- derate Mittheilung zu ma- chen. Stadt Steyr, 2. März 1860. Fritz F. Maier.“ Referent bemerkt, daß die Sek- tion hiezu den Antrag auf Kennt- nisnahme stelle. G.R. Wenhart möchte beantragen es sei dem Wunsche der Direction Folge zu geben und der Handels- kammer in Linz der Dank von Seite der Gemeindevertre- tung auszusprechen. Die Anstalt sei eine gemeinnützige An- stalt und glaube er aus diesem Grunde seinen Antrag nicht wei- ter begründen zu müssen. G.R. Holub bemerkt, daß die Zuschrift an die Gemeindevorstehung laute; der Bürgermeister habe
Ich habe kürzlich dem Kammerpräsidenten meinen Dank mündlich erstattet, versprach mir derselbe auch für künftig die möglichste Unterstützung und würde es sich empfelen, wenn auch die löbliche Gemeindevorstehung ihre Anerkennung aussprechen wollte. Ich erlaube mir noch die löbliche Gemeindevorstehung zu ersuchen hievon dem Gemeinderate Mittheilung zu machen. Stadt Steyr, 2. März 1860. Fritz F. Maier.“ Referent bemerkt, daß die Sektion hiezu den Antrag auf Kenntnisnahme stelle. G.R. Wenhart möchte beantragen es sei dem Wunsche der Direction Folge zu geben und der Handelskammer in Linz der Dank von Seite der Gemeindevertretung auszusprechen. Die Anstalt sei eine gemeinnützige Anstalt und glaube er aus diesem Grunde seinen Antrag nicht weiter begründen zu müssen. G.R. Holub bemerkt, daß die Zuschrift an die Gemeindevorstehung laute; der Bürgermeister habe
sich bereit erklärt, den Dank abzustatten, und da es in der Zuschrift nur heiße, man möge diesen Gegenstand dem Gemeinderate zur Kenntnis bringen, so habe die Sektion sie in diesem Sinne aufgefaßt und den Antrag auf Kenntnisnahme gestellt. G.R. Wenhart ersucht über seinen Antrag abzustimmen und wird derselbe angenommen. Z 2552 II. Sektion 4. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß seitens der FaßzieherCommune eine Rechnung lautend auf 10 fl für eine geleistete Vorspann zu einer Feuerspritze vorliege und stellt hiezu folgenden Sektions-Antrag: „Über Begleichung der Rechnung der Faßzieher-Commune beantragt die Sektion wolle der löbliche Gemeinderathe Herrn Bürgermeister über tragen.“ Angenommen. Z 2839 5. G.R. Leopold Huber erwähnt, daß Herr Josef Illenberger
sich bereit erklärt, den Dank abzustatten, und da es in der Zuschrift nur heiße, man möge diesen Gegenstand dem Gemeinderate zur Kennt- nis bringen, so habe die Sek- tion sie in diesem Sinne aufge- faßt und den Antrag auf Kenntnisnahme gestellt. G.R. Wenhart ersucht über seinen Antrag abzustimmen und wird derselbe angenommen. Z 2552 II. Sektion 4. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß seitens der Faßzieher- Commune eine Rechnung lautend auf 10 fl für eine geleistete Vorspann zu einer Feuerspritze vorliege und stellt hiezu folgenden Sektions-Antrag: „Über Begleichung der Rechnung der Faßzieher-Commune beantragt die Sektion wolle der löbliche Gemeinderathe Herrn Bürgermeister über tragen.“ Angenommen. Z 2839 5. G.R. Leopold Huber erwähnt, daß Herr Josef Illenberger
das von ihm gemietete Gewöl- be im Neuthorgebäude der Gemeinde vierteljährig ge- kündigt habe und verliest hiezu folgenden Sektions- Antrag: Nachdem Herr Josef Illenberger das Gewölbe im städtischen Neuthorgebäu- de gekündet hat, beantragt die Sektion, es wolle der löbliche Gemeinderat be- schliessen, dieses Gewölbe entweder im Offert- oder im Lizitationswege aus- zuschreiben. Referent spricht sich für die Vor- nahme einer Lizitation aus, was auch G.R. Peyrl un- terstützt. Der Antrag der Sektion mit der Modification, daß die Be- gebung im Lizitationswe- ge stattzufinden habe, wird angenommen. - Z 2880. 6. G.R. Leopold Huber referirt über das Gesuch des Director des Stadttheaters um Verlänge- rung der Theater-Saison in der Weise, daß er bis 15. April resp. 1. Mai noch spielen dürfe, bemerkt, daß die
das von ihm gemietete Gewölbe im Neuthorgebäude der Gemeinde vierteljährig gekündigt habe und verliest hiezu folgenden SektionsAntrag: Nachdem Herr Josef Illenberger das Gewölbe im städtischen Neuthorgebäude gekündet hat, beantragt die Sektion, es wolle der löbliche Gemeinderat beschliessen, dieses Gewölbe entweder im Offert- oder im Lizitationswege auszuschreiben. Referent spricht sich für die Vornahme einer Lizitation aus, was auch G.R. Peyrl unterstützt. Der Antrag der Sektion mit der Modification, daß die Begebung im Lizitationswege stattzufinden habe, wird angenommen. - Z 2880. 6. G.R. Leopold Huber referirt über das Gesuch des Director des Stadttheaters um Verlängerung der Theater-Saison in der Weise, daß er bis 15. April resp. 1. Mai noch spielen dürfe, bemerkt, daß die
Sektion diesfalls vorderhand nichts habe beantragen können, indem es zur Theater-Renovirung kommen werde, daher sie den Akt dem Central Ausschusse für die Teaterrenovirung übertragen habe, welcher sich dahin ausspreche, daß das Theater bis 25. April fortgeführt werden könne. G.R. Wenhart bemerkt, daß diese Begünstigung seines Erachtens schon einen früheren Direktor zugekommen sei; er meine daher, daß sie der jetzige Director um so mehr verdiene, nachdem er im Winter große Opfer gebracht habe, daher er den Antrag unterstütze. Der Vorsitzende formulirt diesen Antrag dahin, es wäre dem Theaterdirector vorläufig die Benützung des Theaters bis zum 25. April zuzugestehen, welcher Antrag angenommen wird. Z. 2951 u. 3223 III. Sektion 7. GR. Redl verliest eine Eingabe des Herrn Otto Pairleitner,
Sektion diesfalls vorderhand nichts habe beantragen können, indem es zur Theater-Renovirung kom- men werde, daher sie den Akt dem Central Ausschusse für die Teaterrenovirung übertragen habe, welcher sich dahin ausspreche, daß das Theater bis 25. April fortge- führt werden könne. G.R. Wenhart bemerkt, daß diese Begünstigung seines Erach- tens schon einen früheren Direktor zugekommen sei; er meine daher, daß sie der jetzige Director um so mehr verdiene, nachdem er im Winter große Opfer ge- bracht habe, daher er den An- trag unterstütze. Der Vorsitzende formulirt diesen Antrag dahin, es wäre dem Theaterdirector vorläufig die Benützung des Theaters bis zum 25. April zuzugestehen, welcher An- trag angenommen wird. Z. 2951 u. 3223 III. Sektion 7. GR. Redl verliest eine Eingabe des Herrn Otto Pairleitner,
Hausbesitzer Nro. 182 Badgasse, mit welcher derselbe um Auflassung einer bei sei nem Hause bestehenden Real- last bittet, durch welche er ver- pflichtet erscheint, bei jedesmalig vorkommenden Reparaturen an den unter seiner Wagen- remise und seinem Garten- grunde bis zum Mülbache hinziehenden öffentlichen Kanal die Aufbrechung und Aushebung des denselben bedeckenden Erd- und Schutt- materiales in der ganzen Länge des demselben eig- thümlich gehörigen Grundes, sowie auch in der zur Repara- turvornahme erforderli- chen Breite unweigerlich und auf seine Kosten vor- zunehmen und nach ge- schehener Herstellung die Überdeckung des Canales mit Erde und Schutt wie- der zu bewerkstelligen. Hiezu verliest Referent nach- stehenden Bauamtsbericht: „Der Gefertigte hat erhoben das der im Gesuche erwän- te Kanal vom Hause des Herrn Breslmayr in der Sierningergasse bis zum Wehrgraben-Canal führt
Hausbesitzer Nro. 182 Badgasse, mit welcher derselbe um Auflassung einer bei sei nem Hause bestehenden Reallast bittet, durch welche er verpflichtet erscheint, bei jedesmalig vorkommenden Reparaturen an den unter seiner Wagenremise und seinem Gartengrunde bis zum Mülbache hinziehenden öffentlichen Kanal die Aufbrechung und Aushebung des denselben bedeckenden Erd- und Schuttmateriales in der ganzen Länge des demselben eigthümlich gehörigen Grundes, sowie auch in der zur Reparaturvornahme erforderlichen Breite unweigerlich und auf seine Kosten vorzunehmen und nach geschehener Herstellung die Überdeckung des Canales mit Erde und Schutt wieder zu bewerkstelligen. Hiezu verliest Referent nachstehenden Bauamtsbericht: „Der Gefertigte hat erhoben das der im Gesuche erwänte Kanal vom Hause des Herrn Breslmayr in der Sierningergasse bis zum Wehrgraben-Canal führt
und derzeit durch ein Verkaufsgewölbe und den rückwärtigen Gartengrund des Herrn Pairleitner durchgeht. Obwol dieser Canal bisher keiner Reparatur unterzogen gewesen sein sollte, so ist es nicht ausgeschlossen, daß derselbe doch mit der Zeit einer Reparatur bedürfen wird und daher kann der Gefertigte nicht anrathen, daß die bestehende Reallast in das neue Grundbuch nicht übertragen werden sollte, dies umso mehr, weil die Verpflichtung darin besteht, daß der Herr Payrleitner die Herhaltung des Canales in der Länge seines Besitzthumes auf sein Kosten zu besorgen hat. Städt. Bauamt Steyr am 27. Februar 1880. Bogacki.“ Sodann verliest Referent folgenden Sektions-Antrag: „Bei der erhobenen Sachlage kann die Sektion wegen Auflassung der intabulirten Reallast auf dem Hause der Herrn Otto Payrleitner nicht einrathen.“
und derzeit durch ein Ver- kaufsgewölbe und den rückwärtigen Garten- grund des Herrn Pairleitner durchgeht. Obwol dieser Canal bisher keiner Repa- ratur unterzogen gewesen sein sollte, so ist es nicht aus- geschlossen, daß derselbe doch mit der Zeit einer Repa- ratur bedürfen wird und daher kann der Gefertigte nicht anrathen, daß die be- stehende Reallast in das neue Grundbuch nicht ü- bertragen werden sollte, dies umso mehr, weil die Verpflichtung darin besteht, daß der Herr Payrleitner die Herhaltung des Canales in der Länge seines Besitz- thumes auf sein Kosten zu besorgen hat. Städt. Bau- amt Steyr am 27. Februar 1880. Bogacki.“ Sodann verliest Referent fol- genden Sektions-Antrag: „Bei der erhobenen Sachla- ge kann die Sektion we- gen Auflassung der inta- bulirten Reallast auf dem Hause der Herrn Otto Payr- leitner nicht einrathen.“
G.R. Breslmayr bezeichnet es als unrichtig, daß sein Kanal allein in den Kanal des Herrn Payr- leitner münde, indem wenigstens 5 oder 6 in den- selben einmünden; er möchte daher den Sektions- Antrag unwiederuflich un- terstützen: Die Last sei grund- bücherlich einverleibt und es ließe sich nicht abhelfen, ausser wenn dortselbst ein öffent- licher Kanal gemacht würde. Der Sektions-Antrag wird angenommen. Z. 2146. 3. GR. Redl verliest ein Gesuch des Herrn Anton Plochberger, womit derselbe um Her- stellung des der Gemein- de obliegenden gepflaster- ten Wasserrinsals sowie der Wasserabzugs-Einläufe bei seinen Häusern in Vogl- sang /: Brevenhuberstrasse :/ bittet, wogegen er sich ver- pflichtet, sofort das Trottoir, wenn auch von Seite der Spar- asse das gleiche geschehe, mit Granit zu pflastern. Hiezu verliest Referent fol- genden Bauamtsbericht:
G.R. Breslmayr bezeichnet es als unrichtig, daß sein Kanal allein in den Kanal des Herrn Payrleitner münde, indem wenigstens 5 oder 6 in denselben einmünden; er möchte daher den SektionsAntrag unwiederuflich unterstützen: Die Last sei grundbücherlich einverleibt und es ließe sich nicht abhelfen, ausser wenn dortselbst ein öffentlicher Kanal gemacht würde. Der Sektions-Antrag wird angenommen. Z. 2146. 3. GR. Redl verliest ein Gesuch des Herrn Anton Plochberger, womit derselbe um Herstellung des der Gemeinde obliegenden gepflasterten Wasserrinsals sowie der Wasserabzugs-Einläufe bei seinen Häusern in Voglsang /: Brevenhuberstrasse :/ bittet, wogegen er sich verpflichtet, sofort das Trottoir, wenn auch von Seite der Sparasse das gleiche geschehe, mit Granit zu pflastern. Hiezu verliest Referent folgenden Bauamtsbericht:
Mit Berücksichtigung des Umstandes, daß diese Strasse sehr geringes Gefälle hat, wäre angezeigt, noch 2 Stück Einfallgitter vor den Häusern des Herrn Plochberger und zwar directe über den Zuleitungscanälen herzustellen und zur Regulirung des Gefälles und besseren Reinigung längs den Randsteinen mit Kegelsteinen zu pflastern. Zur Herstellung der Einfallgitter über den Zuleitungsscanälen müßte jedoch der Herr Plochberger die Zustimmung geben, da selbe sein Eigenthum sind. Sollte derselbe die Zustimmung nicht ertheilen, so müßten eigene Zuleitungs-Canäle bis zum Hauptkanal hergestellt werden, was mit einer grösseren Auslage verbunden wäre. Die Einfallgitter müßten zur Vermeidung der Ausdünstung mit luftdichten Verschlüssen, versehen werden. Städt Bauamt Steyr, am 24. Februar 1880. Bogacki. Sodann verliest Referent die
Mit Berücksichtigung des Umstandes, daß diese Strasse sehr geringes Gefälle hat, wäre angezeigt, noch 2 Stück Einfallgitter vor den Häusern des Herrn Plochber- ger und zwar directe über den Zuleitungsca- nälen herzustellen und zur Regulirung des Gefäl- les und besseren Reini- gung längs den Randstei- nen mit Kegelsteinen zu pflastern. Zur Herstel- lung der Einfallgitter über den Zuleitungsscanälen müßte jedoch der Herr Plochberger die Zustimmung geben, da selbe sein Eigen- thum sind. Sollte derselbe die Zustimmung nicht er- theilen, so müßten eige- ne Zuleitungs-Canäle bis zum Hauptkanal her- gestellt werden, was mit einer grösseren Auslage verbunden wäre. Die Einfall- gitter müßten zur Vermei- dung der Ausdünstung mit luftdichten Verschlüssen, versehen werden. Städt Bau- amt Steyr, am 24. Februar 1880. Bogacki. Sodann verliest Referent die
hierüber von Herrn Plochber- ger eingeholte Gegenäus serung, wonach derselbe die Anbringung der Ein- fallsgitter über den aus seinen Häusern führen- den Canälen nicht gestatten zu können glaubt, weil selbe in vertikaler Richtung der Eingänge zu liegen kämen und weil durch das unvermeidliche Ein- dringen des Schotters eine Stauung in den Hauska- nälen zu gewärtigen wäre. Hiezu stellt Referent namens der Sektion folgenden Antrag: Die Sektion beantragt zur Beseitigung des angereg- ten Übelstandes unter Bei- ziehung des Herrn Anton Plochberger und den Mit- gliedern der Bausection eine Local-Augenscheins- Commission abzuhalten, und dann weiter Bericht zu er- statten. Wird angenommen. - Z. 1717/2497. 9. G.R. Redl verliest eine Ein- gabe der Frau Josefa Rosen- auer, Hausbesitzerin
hierüber von Herrn Plochberger eingeholte Gegenäus serung, wonach derselbe die Anbringung der Einfallsgitter über den aus seinen Häusern führenden Canälen nicht gestatten zu können glaubt, weil selbe in vertikaler Richtung der Eingänge zu liegen kämen und weil durch das unvermeidliche Eindringen des Schotters eine Stauung in den Hauskanälen zu gewärtigen wäre. Hiezu stellt Referent namens der Sektion folgenden Antrag: Die Sektion beantragt zur Beseitigung des angeregten Übelstandes unter Beiziehung des Herrn Anton Plochberger und den Mitgliedern der Bausection eine Local-AugenscheinsCommission abzuhalten, und dann weiter Bericht zu erstatten. Wird angenommen. - Z. 1717/2497. 9. G.R. Redl verliest eine Eingabe der Frau Josefa Rosenauer, Hausbesitzerin
Nr. 215 bei der Steyr, mit welcher dieselbe um Auflassung eines ihr gewordenen Auftrages wegen Entfernung von Bäumen bei ihrem Hause nachsucht. Sodann verliest Referent das in dieser Beziehung an die Genannte von Seite der Gemeindevorstehung ergangene Dekret welches lautet: Z 2173. An Frau Josefa Rosenauer Haus besitzerin Nr. 215 bei der Steyr. Nächdem Sie dem Ihnen zufolge Gemeinderatssitzungsbeschluß vom 27. Juni v.J. ertheiltem Auftrage vom 5. Juli v.J. Z 6179 betreffend die Entfernung der Bäume noch immer nicht vollständig entsprochen haben, so fordere ich Sie zum letzten Male auf, der Ihnen damit ertheilten Weisung um so gewisser innerhalb längstens 14 Tagen zu entsprechen, als sonst von Ihnen ohne weiters ein Pönfall von 5 fl eingehoben werden würde. Gemeindevorstehung Steyr am 24. Februar 1880 der Bürgermeister: Georg Pointner.“ Hiezu stellt Referent nah-
Nr. 215 bei der Steyr, mit welcher dieselbe um Auflassung eines ihr gewordenen Auf- trages wegen Entfernung von Bäumen bei ihrem Hause nachsucht. Sodann verliest Re- ferent das in dieser Bezie- hung an die Genannte von Seite der Gemeindevor- stehung ergangene Dekret welches lautet: Z 2173. An Frau Josefa Rosenauer Haus besitzerin Nr. 215 bei der Steyr. Nächdem Sie dem Ihnen zu- folge Gemeinderatssitzungs- beschluß vom 27. Juni v.J. er- theiltem Auftrage vom 5. Juli v.J. Z 6179 betreffend die Entfernung der Bäume noch immer nicht vollständig entsprochen haben, so fordere ich Sie zum letzten Male auf, der Ihnen damit ertheilten Weisung um so gewisser innerhalb längstens 14 Ta- gen zu entsprechen, als sonst von Ihnen ohne weiters ein Pönfall von 5 fl eingeho- ben werden würde. Gemeindevorstehung Steyr am 24. Februar 1880 der Bürgermeister: Georg Pointner.“ Hiezu stellt Referent nah-
mens der Sektion folgen- den Antrag: „Die Sektion beantragt die Aufrechthaltung des Gemeinderatsbeschlusses vom 5. Juli 1879.“ G.R Mayr erklärt überhaupt nicht zu wissen warum Frau Rosenauer auf diese klei- nen Stämme einen so grossen Wert lege, denn bei Tag sitze überhaupt Niemand dort weil die Sonnenseite sei und Abends brauche sie die Akazien-Bäume nicht mehr da thue es so auch. Sie komme immer mit Gesuchen an die Gemeinde, aber wenn die Gemeinde ihr um Etwas komme, da wolle sie nichts thun sie gebe nicht einen Kreuzer für die Armen her und sei nur eine sekante Person. Der Sektions-Antrag wird angenommen. - Z. 2836. 10. G.R. Redl verliest folgenden Be- richt: „BAZ 213. Löblicher Gemein- derat! In der Gemeinderats- sitzung vom 27. Juni 1879 wurde über den von Seite des Bau- amtes vorgelegten Kosten- voranschlag für die Renovi-
mens der Sektion folgenden Antrag: „Die Sektion beantragt die Aufrechthaltung des Gemeinderatsbeschlusses vom 5. Juli 1879.“ G.R Mayr erklärt überhaupt nicht zu wissen warum Frau Rosenauer auf diese kleinen Stämme einen so grossen Wert lege, denn bei Tag sitze überhaupt Niemand dort weil die Sonnenseite sei und Abends brauche sie die Akazien-Bäume nicht mehr da thue es so auch. Sie komme immer mit Gesuchen an die Gemeinde, aber wenn die Gemeinde ihr um Etwas komme, da wolle sie nichts thun sie gebe nicht einen Kreuzer für die Armen her und sei nur eine sekante Person. Der Sektions-Antrag wird angenommen. - Z. 2836. 10. G.R. Redl verliest folgenden Bericht: „BAZ 213. Löblicher Gemeinderat! In der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 1879 wurde über den von Seite des Bauamtes vorgelegten Kostenvoranschlag für die Renovi-
rung des Ratsaales verhandelt und beschlossen, daß hiefür ein Betrag ins Präliminar pro 1888 eingesetzt und im Frühjahre diese Arbeit in Angriff genommen werden solle. Mit Bezug auf diesen Beschluß erlaubt sich das Bauamt diese Angelegenheit in Erinnrung zu bringen und zu ersuchen, daß bezüglich der Art der Ausfürung sowie der Vergebung dieser Arbeiten ein Beschluß gefaßt werden möge. Städt. Bauamt Steyr, am 4 ten März 1880. Bogacki.“ Sodann theilt Referent den diesfalls vorliegenden Kostenvoranschlag mit, welcher lautet: 1. Herstellung eines harten Fußbodens 85.5 □Met á 3 fl 33 xr 284 fl 71 xr. 2. Anschaffung eines Ofens 180 fl 3. Anschaffung eines hufeisenförmigen Tisches 100 fl 4. Anschaffung der Sessel / 30 Stück á 6 fl u. 1 St. Fauteul á 15 fl 195 fl 5 Für Zimmermalerarbeiten etc. 100 fl Summe 859 fl 71 xr. Referent stellt namens der Sektion den Antrag auf Weitererhebung dieser Sache und sohinigen Berichterstattung
rung des Ratsaales verhandelt und beschlossen, daß hiefür ein Betrag ins Präliminar pro 1888 eingesetzt und im Frühjahre diese Arbeit in Angriff genommen werden solle. Mit Bezug auf die- sen Beschluß erlaubt sich das Bauamt diese Angelegen- heit in Erinnrung zu brin- gen und zu ersuchen, daß bezüglich der Art der Ausfü- rung sowie der Vergebung dieser Arbeiten ein Beschluß gefaßt werden möge. Städt. Bauamt Steyr, am 4 ten März 1880. Bogacki.“ Sodann theilt Referent den dies- falls vorliegenden Kostenvor- anschlag mit, welcher lautet: 1. Herstellung eines harten Fußbodens 85.5 □Met á 3 fl 33 xr 284 fl 71 xr. 2. Anschaffung eines Ofens 180 fl 3. Anschaffung eines hufei- senförmigen Tisches 100 fl 4. Anschaffung der Sessel / 30 Stück á 6 fl u. 1 St. Fauteul á 15 fl 195 fl 5 Für Zimmermalerarbeiten etc. 100 fl Summe 859 fl 71 xr. Referent stellt namens der Sektion den Antrag auf Weitererhebung dieser Sache und sohinigen Berichterstattung
an den Gemeinderat G.R. Leopolo Huber führt an, daß seinerzeit auch von der Anschaf- fung eines Kaiserbildes die Sprache gewesen sei. G.R. Peyrl bemerkt, er wisse nicht welche Erhebungen noch ge- pflogen werden sollen. Im Präliminare sei bereits hie- für vorgebaut, wenn er nicht irre, schon seit 2 Jahren und glaube er, daß der Präliminar- betrag sogar ein höherer, nämlich 1000 fl sei. Der Beschluß auf Vornahme dieser Arbeiten sei seitens des Gemeinde- rathes bereits gefaßt und er sehe daher keinen Grund für eine Verzögerung. Der Vorsitzende glaubt dem Vorredner in folgender Weise Aufschluss geben zu sollen. Es sei nämlich unter andern die Aufstellung eines huf- eisenförmigen Tisches, die Beseitigung des bestehenden Ofens und die Herstellung eines neuen in Aussicht ge- nommen. Es sei aber Sünde und schade, wenn man den gegen- wärtigen Ofen aus dem
an den Gemeinderat G.R. Leopolo Huber führt an, daß seinerzeit auch von der Anschaffung eines Kaiserbildes die Sprache gewesen sei. G.R. Peyrl bemerkt, er wisse nicht welche Erhebungen noch gepflogen werden sollen. Im Präliminare sei bereits hiefür vorgebaut, wenn er nicht irre, schon seit 2 Jahren und glaube er, daß der Präliminarbetrag sogar ein höherer, nämlich 1000 fl sei. Der Beschluß auf Vornahme dieser Arbeiten sei seitens des Gemeinderathes bereits gefaßt und er sehe daher keinen Grund für eine Verzögerung. Der Vorsitzende glaubt dem Vorredner in folgender Weise Aufschluss geben zu sollen. Es sei nämlich unter andern die Aufstellung eines hufeisenförmigen Tisches, die Beseitigung des bestehenden Ofens und die Herstellung eines neuen in Aussicht genommen. Es sei aber Sünde und schade, wenn man den gegenwärtigen Ofen aus dem
Ratsaale weggebe, indem derselbe schön und alterthümlich sei, sodass mancher Ofen diesem Zwecke nicht so sehr entsprechen würde, als dieser alte Ofen, der schon so lange dastehe und hinsichtlich dessen in der Heitzung eine Abhilfe durch Beisetzung eines anderen Ofens und dgl. geschaffen werden könne damit er leichter zu erheitzen sei was durch Sachverständige erhoben werden könnte, leicht geschehen könne und mit geringen Kosten verbunden sei. Bliebe aber der Ofen stehen, so hätte auch die Aufstellung eins hufeisenförmigen Tisches nicht platzzu greifen weil der Raum zu wenig werde und sei in dieser Beziehung in der Sektion besprochen worden, daß es genügen würde, wenn die Tische frisch überzogen würden wenn der Saal ordentlich ausgemalen und wenn es notwendig werden sollte, ein neuer Fußboden gelegt werde. Wenn alles andere gelassen werde, so sei auch der Fußboden nicht so schlecht, daß man ihn nicht auch belassen
Ratsaale weggebe, indem derselbe schön und alterthüm- lich sei, sodass mancher Ofen diesem Zwecke nicht so sehr ent- sprechen würde, als dieser alte Ofen, der schon so lange dastehe und hinsichtlich dessen in der Heitzung eine Abhilfe durch Beisetzung eines an- deren Ofens und dgl. geschaffen werden könne damit er leichter zu erheitzen sei was durch Sachverständige erhoben werden könnte, leicht gesche- hen könne und mit ge- ringen Kosten verbunden sei. Bliebe aber der Ofen stehen, so hätte auch die Auf- stellung eins hufeisen- förmigen Tisches nicht platzzu greifen weil der Raum zu wenig werde und sei in dieser Beziehung in der Sektion besprochen wor- den, daß es genügen wür- de, wenn die Tische frisch über- zogen würden wenn der Saal ordentlich ausgemalen und wenn es notwendig werden sollte, ein neuer Fußboden gelegt werde. Wenn alles andere gelassen werde, so sei auch der Fußboden nicht so schlecht, daß man ihn nicht auch belassen
könnte, so daß die ganze Sache nur in einer Restaurirung bestünde. Es könnte diese Angelegenheit heute dahin zur Beendigung kommen, daß man beschliesse, nur die nothwendige Restaurirun- gen vorzunehmen, hingegen von der Beseitigung des Ofens und Herstellung eine huf- eisenförmigen Tisches mit Fauteul und Sesseln Umgang zu nehmen. G.R. Holub erklärt, den Sektions- Antrag dahin zu verstehen, daß die Sache auf die nächste Sitzung verschoben werden solle, wodurch nichts verloren sei, daher er den Sektions- Antrag unterstütze: G.R. Peyrl erklärt sich dem was der Bürgermeister ge- sagt habe anzuschliessen, weil hiedurch das Sparsamkeits- System erreicht sei und jene Durchführung wie sie der Bürgermeister motivirt habe, vielleicht genüge. Er glaubt, daß wenn etwas geschehen solle, die Herstellung bis zum Feste erfolgen solle.
könnte, so daß die ganze Sache nur in einer Restaurirung bestünde. Es könnte diese Angelegenheit heute dahin zur Beendigung kommen, daß man beschliesse, nur die nothwendige Restaurirungen vorzunehmen, hingegen von der Beseitigung des Ofens und Herstellung eine hufeisenförmigen Tisches mit Fauteul und Sesseln Umgang zu nehmen. G.R. Holub erklärt, den SektionsAntrag dahin zu verstehen, daß die Sache auf die nächste Sitzung verschoben werden solle, wodurch nichts verloren sei, daher er den SektionsAntrag unterstütze: G.R. Peyrl erklärt sich dem was der Bürgermeister gesagt habe anzuschliessen, weil hiedurch das SparsamkeitsSystem erreicht sei und jene Durchführung wie sie der Bürgermeister motivirt habe, vielleicht genüge. Er glaubt, daß wenn etwas geschehen solle, die Herstellung bis zum Feste erfolgen solle.
Hienach wird die Vertagung dieses Gegenstandes auf die nächste Sitzung beschlossen. Z 2602. 11. G.R. Redl verliest nachstehenden
Hienach wird die Vertagung dieses Gegenstandes auf die nächste Sitzung beschlossen. Z 2602. 11. G.R. Redl verliest nachstehenden
Entwurf einer städtisch. Ländordnung für den Ennsquai. Für das Anländen, Auffangen u. Verbleiben der Flösse am Ennsquai, sowie für deren Ausladung u. Ablagerung ihrer Holzfrachtung wird zufolge Sitzungsbeschluße des Gemein- derates der Stadt Steyr vom 1880 nachstehen- de Ländordnung festgesetzt, für deren genaue Handhabung der jeweilige Pächter des städt. Haft- und Ländgefälles bei sonstigen Auflösung des zwi- schen demselben u. der Gemeinde bestehenden Ver- tragsverhältnißes verpflichtet ist. 1.Jedes Floß, welcher am Ennsquai landen will, muß wenigsten 1 Tag früher beim Pächter des Ländgefälles angemeldet werden, wobei der Zeit- punkt der Ankunft annähernd anzugeben ist. Flöße, welche ohne vorheriger Ansage anlangen, dürfen bei Vermeidung einer Strafe von 1 - 5 fl. nicht zufahren. Würde durch eigenmächtiges Zu- fahren ein Schaden an den vorhandenen Flößen, Seilen einem städt. Objekte oder dergleichen verursacht, so hat der Pächter unbeschadet der Verpflichtung der Schuldtra- genden Parthei zur Schadenersatzleistung sofort die nötigen Ausbesserungen zu veranlassen. 2. Wenn das Wasser die Höhe von 1.3 Met über Null er- reicht hat, so dürfen Flöße weder zufahren, noch aufgefan- gen werden, daher auch selbstverständlich das Zufahren auf die Gefahr des Floßeigenthümers untersagt ist. Zuwiderhandelnde verfallen nebst der Verpflichtung zur Leistung des vollen Ersatzes für einen etwa hier- aus entstandenen Schaden in eine Strafe von 1 - 10 fl., welche in Wiederhohlungsfällen oder bei einem, besondere Vorsicht bedüngenden Wasser-
Entwurf einer städtisch. Ländordnung für den Ennsquai. Für das Anländen, Auffangen u. Verbleiben der Flösse am Ennsquai, sowie für deren Ausladung u. Ablagerung ihrer Holzfrachtung wird zufolge Sitzungsbeschluße des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 1880 nachstehende Ländordnung festgesetzt, für deren genaue Handhabung der jeweilige Pächter des städt. Haftund Ländgefälles bei sonstigen Auflösung des zwischen demselben u. der Gemeinde bestehenden Vertragsverhältnißes verpflichtet ist. 1.Jedes Floß, welcher am Ennsquai landen will, muß wenigsten 1 Tag früher beim Pächter des Ländgefälles angemeldet werden, wobei der Zeitpunkt der Ankunft annähernd anzugeben ist. Flöße, welche ohne vorheriger Ansage anlangen, dürfen bei Vermeidung einer Strafe von 1 - 5 fl. nicht zufahren. Würde durch eigenmächtiges Zufahren ein Schaden an den vorhandenen Flößen, Seilen einem städt. Objekte oder dergleichen verursacht, so hat der Pächter unbeschadet der Verpflichtung der Schuldtragenden Parthei zur Schadenersatzleistung sofort die nötigen Ausbesserungen zu veranlassen. 2. Wenn das Wasser die Höhe von 1.3 Met über Null erreicht hat, so dürfen Flöße weder zufahren, noch aufgefangen werden, daher auch selbstverständlich das Zufahren auf die Gefahr des Floßeigenthümers untersagt ist. Zuwiderhandelnde verfallen nebst der Verpflichtung zur Leistung des vollen Ersatzes für einen etwa hieraus entstandenen Schaden in eine Strafe von 1 - 10 fl., welche in Wiederhohlungsfällen oder bei einem, besondere Vorsicht bedüngenden Wasser-
stande bis auf 100 fl erhöht werden kann. 3. Die gelandeten Flöße müssen der Reihenfolge nach fortlaufende Nummern erhalten, welche an den Flößen auf geeignete Art ersichtlich gemacht werden müssen. Mehr als 25 Flöße dürfen an der Stadtlände nicht in Haft sein. 4. Die gelandeten Flösse dürfen, wenn sie leer sind nicht mehr als 8, sonst nicht mehr als 14 Tage in Haft bleiben. Drei Tage vor Ablauf dieser Frist hat der Pächter der Landgefälle die Floßeigenthümmer oder deren Stellver treter zur rechtzeitigen Beseitigung derselben aufzufordern. Wenn trotz dieser Aufforderung die Beseitigung des betreffenden Flosses innerhalb obiger Frist nicht erfolgte, so ist der Pächter verpflichtet, dessen Beseitigung auf Kosten des Floßeigenthümers binnen 3 Tagen und bei außergewöhnlichen Fällen, insbesonders bei ge fahrdrohenden Hochwasser jedes mal sofort auf spezielle Anordnung der Gemeinde-Vorstehung zu veranlassen, und kann im Nichtbeachtungsfalle diese Anordnung hiezu von der Gemeinde durch Pönfälle bis zur Höhe der Kaution verhalten werden. Bis zur erfolgten Entfernung oder Ausstreifung der Flösse sind selbe gehörig zu befestigen. 5. Das Ausladen der Flösse hat nach Möglichkeit in der Reihenfolge ihrer Ankunft zu erfolgen. Bei gefahrdrohenden Hochwasser hat der Pächter das Ausladen u. bei Eisgang auch die Beseitigung des Floßbodens, wofür ihm der Floßeigenthümer ersatzpflichtig bleibt, innerhalb der von der GemeindeVorstehung zu setzenden Frist unter den folgenden in Punkte 4. angesetzten Maßregel zu veranlassen
stande bis auf 100 fl erhöht werden kann. 3. Die gelandeten Flöße müssen der Reihenfolge nach fortlaufende Nummern erhalten, welche an den Flößen auf geeignete Art ersichtlich gemacht wer- den müssen. Mehr als 25 Flöße dürfen an der Stadtlände nicht in Haft sein. 4. Die gelandeten Flösse dürfen, wenn sie leer sind nicht mehr als 8, sonst nicht mehr als 14 Tage in Haft bleiben. Drei Tage vor Ablauf dieser Frist hat der Pächter der Landgefälle die Floßeigenthümmer oder deren Stellver- treter zur rechtzeitigen Beseitigung derselben aufzu- fordern. Wenn trotz dieser Aufforderung die Beseitigung des betreffenden Flosses innerhalb obiger Frist nicht erfolgte, so ist der Pächter verpflichtet, dessen Beseiti- gung auf Kosten des Floßeigenthümers binnen 3 Tagen und bei außergewöhnlichen Fällen, insbesonders bei ge fahrdrohenden Hochwasser jedes mal sofort auf spezi- elle Anordnung der Gemeinde-Vorstehung zu veran- lassen, und kann im Nichtbeachtungsfalle diese An- ordnung hiezu von der Gemeinde durch Pönfälle bis zur Höhe der Kaution verhalten werden. Bis zur erfolgten Entfernung oder Ausstreifung der Flösse sind selbe gehörig zu befestigen. 5. Das Ausladen der Flösse hat nach Möglichkeit in der Reihenfolge ihrer Ankunft zu erfolgen. Bei gefahrdrohenden Hochwasser hat der Pächter das Ausladen u. bei Eisgang auch die Beseitigung des Floßbodens, wofür ihm der Floßeigenthümer er- satzpflichtig bleibt, innerhalb der von der Gemeinde- Vorstehung zu setzenden Frist unter den folgen- den in Punkte 4. angesetzten Maßregel zu veranlassen
6. Die ausgeladenen Scheiter oder ausgestreiften Flös- se dürfen nicht länger, als 1 Woche am Quai gela- gert bleiben. Säumige hat der Pächter spätestens am letzten Tage der Frist einzumahnen, wonach, wenn mit der Wegschaffung nicht am 8. Tage begonnen und selbe binnen 2 weiteren Tagen durchgeführt ist, der Pächter bei den Folgen des Punkt 4 selbe auf Rechnung u. Gefahr der Eigen- thümers selbst zu veranlassen, und in der Weise durchzu- führen hat, daß am 14. Tage nach der Eingangs erwähn- ten Ausladung o. Ausstreifung sämmtliches Material am Quai entfernt ist. - Zur Zeit des Früh- u. Herbst- jahrmarkts, wo der Wochenmarkt am Ennsquai ab- gehalten wird, muß derselbe an den Wochenmarkts- tagen von jeder Holzablagerang frei gehalten werden. 7. Der Pächter hat das Recht, für jedes gelandete Floß bis zu einer Länge von 14 Meter 50 xr und von mehr als 14 Meter 70 xr einzuheben. 8. Ueber die Anzal die angelandeten Flösse u. den hierauf ver- ladenen Scheiter u. sonstigen Materialien hat der Pächter am Schluße jeder Woche einen vom Wach-Inspector zu bestätigenden Ausweis der Gemeinde-Vorstehung vorzulegen, in welchem sowol die neu angelangten, als auch die von früher verbliebenen Flösse mit Angabe des verladenen Materiales u. des Datums des Anlangens nummernweis ersichtlich gemacht werden müssen. Überdies hat der Pächter dem Wach-Inspector, resp. dessen Stellver- treter behufs Ermöglichung die Controlle jederzeit über des- sen Aufforderung die gewünschten Auskünfte über die Zahl der gelandeten Flösse und des verladenen Materials zu ertheilen. 9. Der Pächter ist verpflichtet, die zur Ausübung dieses Gefälles erforderlichen Geräthschaften und die vorgeschriebe- nen Metermasse auf seine Kosten beizustellen
6. Die ausgeladenen Scheiter oder ausgestreiften Flösse dürfen nicht länger, als 1 Woche am Quai gelagert bleiben. Säumige hat der Pächter spätestens am letzten Tage der Frist einzumahnen, wonach, wenn mit der Wegschaffung nicht am 8. Tage begonnen und selbe binnen 2 weiteren Tagen durchgeführt ist, der Pächter bei den Folgen des Punkt 4 selbe auf Rechnung u. Gefahr der Eigenthümers selbst zu veranlassen, und in der Weise durchzuführen hat, daß am 14. Tage nach der Eingangs erwähnten Ausladung o. Ausstreifung sämmtliches Material am Quai entfernt ist. - Zur Zeit des Früh- u. Herbstjahrmarkts, wo der Wochenmarkt am Ennsquai abgehalten wird, muß derselbe an den Wochenmarktstagen von jeder Holzablagerang frei gehalten werden. 7. Der Pächter hat das Recht, für jedes gelandete Floß bis zu einer Länge von 14 Meter 50 xr und von mehr als 14 Meter 70 xr einzuheben. 8. Ueber die Anzal die angelandeten Flösse u. den hierauf verladenen Scheiter u. sonstigen Materialien hat der Pächter am Schluße jeder Woche einen vom Wach-Inspector zu bestätigenden Ausweis der Gemeinde-Vorstehung vorzulegen, in welchem sowo die neu angelangten, als auch die von früher verbliebenen Flösse mit Angabe des verladenen Materiales u. des Datums des Anlangens nummernweis ersichtlich gemacht werden müssen. Überdies hat der Pächter dem Wach-Inspector, resp. dessen Stellver treter behufs Ermöglichung die Controlle jederzeit über dessen Aufforderung die gewünschten Auskünfte über die Zahl der gelandeten Flösse und des verladenen Materials zu ertheilen. 9. Der Pächter ist verpflichtet, die zur Ausübung dieses Gefälles erforderlichen Geräthschaften und die vorgeschriebe nen Metermasse auf seine Kosten beizustellen
die noch vorhandenen städt. Haftseile und Requisiten werden dem Pächter zur Benützung überlassen, welcher dieselben nach Ablauf der Pachtzeit wieder in guten Zustande der Gemeinde-Vorstehung zurückzustellen hat. Über diese Gegenstände hat der Pächter einen Uebernahme-Schein auszustellen. 10. Als Garantie für die Beobachtung und Handhabung der Ländordnung hat der Pächter vor Abschluß der Pachtung eine Caution in der Höhe der jährlichen Pachtsumme zu erlegen. Hingegen verpflichtet sich die Gemeinde-Vorstehung Steyr den Pächter bei Handhabung der Ländordnung nach Maßgabe ihrer Wirkungskreises zu unterstützen. 11. Die in dieser Ländordnung ausgesprochenen Geldstrafen, deren Verhängung die GemeindeVorstehung Steyr als politischen Behörde für das Stadtgebiet zusteht, so wie etwaige von der Caution für verfallen erklärte Belange fließen in den Armenfond der Gemeinde Steyr. Steyr, am 5. Maerz 1880. L. A. Iglseder mp.
die noch vorhandenen städt. Haftseile und Requisi- ten werden dem Pächter zur Benützung überlassen, welcher dieselben nach Ablauf der Pachtzeit wieder in guten Zustande der Gemeinde-Vorstehung zu- rückzustellen hat. Über diese Gegenstände hat der Pächter einen Uebernahme-Schein auszustellen. 10. Als Garantie für die Beobachtung und Handha- bung der Ländordnung hat der Pächter vor Ab- schluß der Pachtung eine Caution in der Höhe der jährlichen Pachtsumme zu erlegen. Hingegen verpflichtet sich die Gemeinde-Vorstehung Steyr den Pächter bei Handhabung der Ländordnung nach Maßgabe ihrer Wirkungskreises zu un- terstützen. 11. Die in dieser Ländordnung ausgesprochenen Geldstrafen, deren Verhängung die Gemeinde- Vorstehung Steyr als politischen Behörde für das Stadtgebiet zusteht, so wie etwaige von der Caution für verfallen erklärte Be- lange fließen in den Armenfond der Ge- meinde Steyr. Steyr, am 5. Maerz 1880. L. A. Iglseder mp.
GR. Leopold Huber bemerkt, daß die im ersten Punkt enthaltene Bestimmung von der Anzeige des Ankom- mens eines Flosses, schwer durchfürbar sein werde, indem es unmöglich sei, daß die Leute immer den Tag ihrer Ankunft am Vortage bekannt geben. Oft müssen sie wegfahren wenn das Wasser hoch sei, ob sie wollen oder nicht und sei dann eine frühere Anmeldung nicht mög- lich, er müßte dies höchstens mit einer Correspondenz- Carte thun. G.R. Peyrl hält auch diese Bestim- mung für zu strenge. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß auch die Bestimmung es dür- fe ein nicht angezeigter Floß bei Strafe von 1 - 5 fl nicht zufahren schwer durchzu- führen sei. Die Gemeinde mache sich damit eine Mordsgeschichte, wenn sie die Leute nicht zufahren lasse, welche ihre Ankunft nicht an- gemeldet haben. Auch der Holzverkauf werde dadurch beeinträchtigt, indem der betreffende dann in Ort hinunter
GR. Leopold Huber bemerkt, daß die im ersten Punkt enthaltene Bestimmung von der Anzeige des Ankommens eines Flosses, schwer durchfürbar sein werde, indem es unmöglich sei, daß die Leute immer den Tag ihrer Ankunft am Vortage bekannt geben. Oft müssen sie wegfahren wenn das Wasser hoch sei, ob sie wollen oder nicht und sei dann eine frühere Anmeldung nicht möglich, er müßte dies höchstens mit einer CorrespondenzCarte thun. G.R. Peyrl hält auch diese Bestimmung für zu strenge. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß auch die Bestimmung es dürfe ein nicht angezeigter Floß bei Strafe von 1 - 5 fl nicht zufahren schwer durchzuführen sei. Die Gemeinde mache sich damit eine Mordsgeschichte, wenn sie die Leute nicht zufahren lasse, welche ihre Ankunft nicht angemeldet haben. Auch der Holzverkauf werde dadurch beeinträchtigt, indem der betreffende dann in Ort hinunter
fahre und dort seine Geschäfte mache. G.R. Redl glaubt auch, daß die auf 25 beschränkte Anzal der Anlandung von Flössen zu gering sei. Der Vorsitzende ersucht zuerst den Sektions-Antrag zu verlesen. GR. Redl verliest denselben welcher lautet: Der vorliegende Entwurf der Ländordnung wird zur Genehmigung in Vorschlag gebracht. G.R. Mayr stellt den Antrag es sei der Amtsbericht sammt Entwurf zur weiteren Einsicht, Durchführung und Ausarbeitung der Rechtssektion zu übertragen weil er glaube, daß der Gemeinderat dadurch eher zu einem Resultate komme indem es sich um höchstwichtige Sachen handle. G.R. Peyrl erklärt sich vollkommen dem anschliessen zu müssen was G.R. Huber gesagt habe, daß insbesonders
fahre und dort seine Geschäf- te mache. G.R. Redl glaubt auch, daß die auf 25 beschränkte Anzal der Anlandung von Flössen zu ge- ring sei. Der Vorsitzende ersucht zuerst den Sektions-Antrag zu verlesen. GR. Redl verliest denselben welcher lautet: Der vorlie- gende Entwurf der Länd- ordnung wird zur Geneh- migung in Vorschlag gebracht. G.R. Mayr stellt den Antrag es sei der Amtsbericht sammt Entwurf zur weiteren Einsicht, Durchführung und Ausarbeitung der Rechts- sektion zu übertragen weil er glaube, daß der Gemeinderat dadurch eher zu einem Resultate komme indem es sich um höchstwich- tige Sachen handle. G.R. Peyrl erklärt sich vollkom- men dem anschliessen zu müssen was G.R. Huber gesagt habe, daß insbesonders
der erste Punkt nicht leicht durchfürbar sei. Es müsse den Flössern ohnehin selbst daran liegen, ihre Ankunft anzuzeigen und Huber hievon zu verständigen, weil es ihnen sonst passiren könne, daß sie ankommen und Niemand am Quai sei der mit den Sailen vorbereitet sei. Er wisse, daß häufig desoch andere Flösser die Post an Huber ab- geschickt werde, daß morgen der und der komme, allein es könne vorkommen, daß der betreffende vergesse, während der andere glaube, seine Pflicht gethan zu haben und dennoch in Strafe ver- fallen würde. Er glaube, daß man hiedurch statt den Han- del an der Länd selbst zu fördern, der Gemeinde einen Nachtheil verschaffe. Die Leute würden ihr Holz auf der Bahn schicken oder auf den Ortsquai hinunter fahren und man würde hiedurch ein theureres Holz bekommen, indem Jeder wissen werde, daß das mit der Bahn hieher beförderte Holz höher zu stehen komme. Er glaube daher, daß die
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