wenn die Anmeldungen an den Gewerbe-Verein ein- gelaufen seien, damit er sehe welche Räumlichkeiten er brauche. Wenn der Gewer- beverein mit den andern Räumlichkeiten sein Aus- langen finde und ein Annex ohnehin gebaut werde, so werde nichts daran liegen wenn er denselben gleich grösser baue, um den Fest- saal ganz zu verschonen, selbst wenn er rekonstruirt wäre. Der Festsaal wäre nur dann zu benützen, wenn er wirk- lich für die Gewerbe - Aus- stellung notwendig sei. Hienach wird der Antrag der Sektion angenommen Z 2070. 13. G R. Redl referirt in Ange- legenheit der Rekonstruktion des Festsaales im Bürgerschul- gebäude und bemerkt daß nunmehr das technische Gutachten des Bauamtes mit allen Berechnungen vorliege. Dasselbe habe über das vom Herrn Josef Huber vorgelegte Project sein Gutachten abgegeben,
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