GR Mayr erklärt, er könne sich nicht bestimmt erinnern, ob es ein Gemeinderatsbe- schluß gewesen sei, daß auch hinsichtlich des Bergergutes ein Kostenvoranschlag zu ver- fassen sei, weil er sich damals selbst dagegen ausgesprochen habe. Er habe dasselbe aus dop- pelten Gründen hiezu nicht für geeignet erklärt. Man würde daher sich hiemit ei- nen unnöthigen Kostenauf- wand verursachen indem noch andere Plätze da wären die in der Gemeinde Steyr liegen, wo man dann nicht in eine fremde Gemeinde zu gehen brauche: Er habe dieß schon damals angegeben, daß das Bergergut gar nicht in der Gemeinde Steyr liege. Auch sei dort kein Spital was doch eine Hauptsache sei, in dem viele alte Leute in einem Armenhaus seien, deren Transportirung ins Spital dann sehr viel kosten würde und in einen so großen Style das Armenhaus anzulegen, daß alles bei- sammen sei das würde ein zu grosses Kapital erfordern
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