des Bergergutes zu erfahren, ob dasselbe zweckdienlich sei, oder man auch nicht wisse, ob nicht der Besitzer desselben früher oder später andere Verfügun- gen treffe; er möchte daher an den Bürgermeister die Anfrage stellen, ob der Ingenieur schon mit der betreffenden Arbeit beschäftigt sei und wann dieses Elaborat in Vorlage gebracht wer- den würde. Der Vorsitzende erwiedert, er könne die Antwort dahin ge- ben, daß vom Ingenieur weder das eine noch das andere Project ausgearbeitet worden sei, weil es demselben an Zeit gebreche, einem derartigen grossen Elaborat sich zu unter- ziehen. Beide Arbeiten, sowol die Ausarbeitung der Adap- tirung des Bergergutes, als auch eines neuen Armen- hauses erfordern einen grossen Kräfte-Aufwand und könne er diese Aufgabe nach den gegenwärtigen Verhältnissen, wie er mit den Amtsverhält- nissen vertraut sei, dem In- genieur nicht aufbürden. Wenn daher die Gemeinde- vertretung von Steyr den
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